iPad, Laptop als Mitbringsel aus den USA zollfrei
Noch ist der US-Dollar halbwegs günstig, die Preise für viele Artikel (Sportschuhe, Jeans, iPhones, iPdas, Laptops z.B.) sind in den USA sowieso niedriger als in Deutschland. Deswegen kann man die USA-Reise gut auch zum Shoppen nutzen.

Bei der Rückreise nach Deutschland müssen Sie natürlich die Zollgrenzen beachten. Die Zollfreigrenze liegt seit 1. Dezember 2008 bei 430 Euro Neuware pro Person (Flug- oder Seereise aus einem nicht EG-Land). Darüberhinaus werden Zoll – bis zu 17 % des Wertes – und natürlich Einfuhrumsatzsteuer (EUSt, 7 bzw. 19 %) fällig.
Tipp: Computer, PC usw. aus den USA kosten keinen Zoll
Computer, Handhelds und Laptops sind vom Zoll befreit. Damit werden vor allem die derzeit sehr trendigen iPads, aber generell alle solchen Artikel sehr interessant, denn für sie muss nur die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Das gilt allerdings nur, wenn der Laptop bei der Einreise mitgebracht wird, nicht für online-Bestellungen in die USA. Er muss (Amtsdeutsch) "auf demselben Beförderungsweg" wie der Reisende kommen.
Geld-Magazin.de, 13.04.2010




Zu Ihrer zweiten Frage, möchte ich Ihnen folgenden Link empfehlen vom Zoll: zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z1_reisezeit_2009.pdf
Nicht abgabenfrei ist eine unteilbare Ware (zum Beispiel ein einziges Schmuck- oder Kleidungsstück oder ein einziger Teppich), deren Wert die angegebene Wertgrenze übersteigt. Die Einfuhrabgaben werden dann nicht nur von dem die Wertgrenze übersteigenden Wertanteil, sondern vom vollen Wert erhoben. Auch Waren, die Sie in einem Drittland aus zwingendem Anlass gekauft oder dort gegebenenfalls bereits benutzt haben (zum Beispiel Ski, Kleidungsstücke), sind nur im Rahmen der vorstehenden Reisefreigrenzen abgabenfrei. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
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