Gerichtsurteil stoppt Vorfälligkeitsentschädigung
Das Landgericht München I hat am 24. Juli 2008 in einem vielleicht für die gesamte Bankenbranche wegweisenden Urteil bei einer Vorfälligkeitsentschädigung gegen die Bank und für die Kundin entschieden (AZ 16 HK O 22814/05).

Foto: djd
Worum ging es? Bei einem Immobiliendarlehen verlangen die Banken, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte (z.B. wegen Verkaufs der Immobilie), eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, da ihnen ja zukünftiger Gewinn entgeht. Diese liegt in Deutschland wesentlich höher als im europäischen Ausland, und wird schon seit längerem kritisch diskutiert. Auch in der EU sind Bestrebungen, die Vorfälligkeitsentschädigung einheitlich (und niedriger als in Deutschland) gesetzlich zu regeln.
Aber zurück zum Fall: hier hatte eine Kundin der Commerzbank mehrere Immobilien verkaufen wollen, bei denen die Darlehen noch nicht getilgt waren. Die Bank berechnete Vorfälligkeitsentschädigung. Die Kundin bot an, dass der Käufer die Darlehen übernehmen würde. Der Käufer hatte ebenfalls eine gute Bonität. Die Commerzbank lehnte ab. Der Kundin wurde bei Abrechnung der Darlehen die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Dagegen klagte sie. Und bekam jetzt vom LG München recht: Die Bank hätte den Ersatzkunden akzeptieren müssen, dann wäre ihr auch kein Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung der Darlehen entstanden, und somit auch keine Vorfälligkeitsentschädigung nötig gewesen.
Die Commerzbank hat nach dem Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen. Per Mai 2009 ist allerdings hierüber noch keine Information erhältlich - vielleicht hat sie es sich anders überlegt, da sonst ein Präzedenzfall geschaffen würde.
Ein Landgerichts-Urteil ist nämlich noch nicht bindend für die gesamte Kreditinstitutsbranche. Jede Berufung geht aber in eine höhere Instanz, sodass dann irgendwann mit einem bindenden Urteil zu rechnen ist. Wegweisend ist es auf alle Fälle, sodass Kunden in ähnlich gelagerten Fällen auf dieses Urteil verweisen sollten, und die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen bzw. zurückfordern sollten.
Weitere Informationen dazu, und Tipps hat die Zeitschrift FINANZtest bereitgestellt.





allgemein gesagt: ja, Baufinanzierungen mit fester Laufzeit und fest vereinbartem Zinssatz können nach Ablauf von 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung oder andere Gebühren gekündigt werden.Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, die 10 Jahres-Frist wird ab der vollständigen Auszahlung des Baudarlehens gerechnet. Gesetzliche Grundlage dafür ist der §489 BGB.
Wie das jetzt in Ihrem konkreten Fall ist, ob es zutrifft, müssten Sie mit Ihrem Vertrag abgleichen.
Unter dem gebundenen Sollzins versteht man den vertraglich vereinbarten Zins bei Kreditverträgen, der vom Kreditnehmer für die Geldleihe an die Bank zu bezahlen ist. Vormals wurde hierfür der Begriff des Nominalzinses verwendet. Gebunden ist dieser Sollzins dann, wenn er für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum unveränderlich ist.
Gruß Ihr Team von Geld-Magazin.de
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MfG Andreas
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alle Rechten und Pflichten aus Verträgen gehen an den/die Erben über, also auch der Baufinanzierungsvertrag. Falls darin kein Passus ist, dass bei Tod des Darlehensnehmers eine vorzeitige Rückzahlung möglich wäre, dann kann die Bank rechtmässig auf die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung bestehen.
Gruß Ihr Team von Geld-Magazin.de
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der darlehnsnehmer ist vor kurzem verstorben und die immobilie wurde im rahmen des erbrechts verkauft. die bank verlangt die sogenannten vorfälligkeitszinsen, ist dies rechtens.. da der dahrlensnehmer doch verstorben ist?
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die Bank darf immer mit den aktuellen Kapitalmarktrenditen rechnen. Sie können sie beim Vorfälligkeitsrechner von FINANZtest leicht selbst herausfinden: http://www.test.de/themen/bauen-finanzieren/rechner/Baudarlehen-Entschaedigung-bei-Kreditabloesung-1159358-2159358/#
Gruß Ihr Team von Geld-Magazin.de
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für die berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung:
Mit welchem Vergleichszins darf/muss das Kreditinstitut derzeit rechnen, bei einer Restlaufzeit des Darlehens von
a) 3 Jahren
b) 4 Jahren
???
Herzlichen Dank,
Gregor
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ich fürchte, rein gesetzlich gesehen hat die LBBW recht - auch wenn sie vielleicht kulanter und entgegenkommender sein könnte. Es entsteht ein komplett neuer Darlehensvertrag, mit neuen Konditionen, der alte wird beendet. Dafür kann sie die VFE verlangen. Wie sie diese berechnet hat, kann ich anhand der reinen Summen natürlich nicht nachvollziehen. Maximal sollte sie die Differenz zwischen altem und neuem Zinssatz für den neuen Betrag ansetzen, und volle VFE für die restlichen 40.000 Euro - wenn die LBBW auf ihrem Recht beharrt. Ich würde versuchen zu handeln und mit Abzug der ganzen Baufinanzierung drohen - dann hätte die LBBW zwar die volle VFE, aber kein neues Geschäft mehr.
Viel Erfolg. Anette Rehm von Geld-Magazin.de
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trotzdem verlangt die bank (LBBW)vorfälligkeitszinsen für die volle summe von 160000€ (9800€). ist das rechtens?
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Über einen Hinweis, ob sich in der Sache ein Rechtsstreit lohnen wird, wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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das Thema Autofinanzierung / vorzeitige Rückzahlung / Auslösung finanziertes Auto ist leider nicht unser Spezialgebiet, und aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen. Außerdem ist es schwer, ohne den Vertragstext zu kennen, etwas dazu zu sagen. Unser Vorschlag: Bitte wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale vor Ort.
Viel Erfolg.
Gruß Ihr Team von Geld-Magazin.de
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