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Gerichtsurteil stoppt Vorfälligkeitsentschädigung

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Rubrik: Aktuell

 

Das Landgericht München I hat am 24. Juli 2008 in einem vielleicht für die gesamte Bankenbranche wegweisenden Urteil bei einer Vorfälligkeitsentschädigung gegen die Bank und für die Kundin entschieden (AZ 16 HK O 22814/05).

Foto: djd

Worum ging es? Bei einem Immobiliendarlehen verlangen die Banken, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte (z.B. wegen Verkaufs der Immobilie), eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, da ihnen ja zukünftiger Gewinn entgeht. Diese liegt in Deutschland wesentlich höher als im europäischen Ausland, und wird schon seit längerem kritisch diskutiert. Auch in der EU sind Bestrebungen, die Vorfälligkeitsentschädigung einheitlich (und niedriger als in Deutschland) gesetzlich zu regeln.

Aber zurück zum Fall: hier hatte eine Kundin der Commerzbank mehrere Immobilien verkaufen wollen, bei denen die Darlehen noch nicht getilgt waren. Die Bank berechnete Vorfälligkeitsentschädigung. Die Kundin bot an, dass der Käufer die Darlehen übernehmen würde. Der Käufer hatte ebenfalls eine gute Bonität. Die Commerzbank lehnte ab. Der Kundin wurde bei Abrechnung der Darlehen die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Dagegen klagte sie. Und bekam jetzt vom LG München recht: Die Bank hätte den Ersatzkunden akzeptieren müssen, dann wäre ihr auch kein Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung der Darlehen entstanden, und somit auch keine Vorfälligkeitsentschädigung nötig gewesen.

Die Commerzbank hat nach dem Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen. Per Mai 2009 ist allerdings hierüber noch keine Information erhältlich - vielleicht hat sie es sich anders überlegt, da sonst ein Präzedenzfall geschaffen würde. 

Ein Landgerichts-Urteil ist nämlich noch nicht bindend für die gesamte Kreditinstitutsbranche. Jede Berufung geht aber in eine höhere Instanz, sodass dann irgendwann mit einem bindenden Urteil zu rechnen ist. Wegweisend ist es auf alle Fälle, sodass Kunden in ähnlich gelagerten Fällen auf dieses Urteil verweisen sollten, und die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen bzw. zurückfordern sollten.

Weitere Informationen dazu, und Tipps hat die Zeitschrift FINANZtest bereitgestellt.

 


Geld-Magazin, 08-01-10 14:44:
Hallo Charlotte,
im Prinzip darf jede Bank für ihre Dienstleistungen einen Preis verlangen, der entweder im Preisverzeichnis festgelegt ist oder nach billigem Ermessen berechnet werden kann. So auch die Gebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Oft wird diese Gebühr natürlich als "Abwehrpreis" verlangt, damit eben die Kunden vor der Ablösung (die ja dann auch noch mal etwas kostet) zurückschrecken. 120 Euro je Darlehen sind sehr heftig. Verbraucherschützer raten dazu, maximal 100 Euro als Gebühr für die Berechnung zu akzeptieren. Es gibt leider auch keine endgültige rechtliche Klärung der Zulässigkeit dieser Berechnungsgebühr. Unser Tipp wäre, 120 Euro gesamt anzubieten (damit wäre der Arbeitsaufwand wohl abgedeckt), und alternativ mit Verbraucherschutz/Zeitung zu drohen. Viel Erfolg
Ihr Team von Geld-Magazin.de
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Charlotte, 08-01-10 10:40:
Hallo Geld-Magazin-Team,
ich habe noch mehrere laufende Darlehen mit unterschiedlichen Zinssätzen und Laufzeiten. Unerwartet stehen mir nun einige Geldmittel zur Verfügung, die ich zur Rückführung des ein oder anderen Darlehens einsetzen möchte. In zwei Darlehen sind kleinere Sondertilgungmöglichkeiten vereinbart. Damit ich einen Vergleich der Darlehen habe und eine Entscheidung treffen kann, habe ich darum gebeten für alle Darlehen die Vorfälligkeitsentgelte zu berechnen. Bereits für die Berechnung verlangt meine Bank nun 120,- EUR pro Darlehen. Auch bei einer abschließenden Ablösung des Darlehens erfolgt keine Verrechnung. Ist dies zulässig?
Viele Grüße
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Geld-Magazin, 09-12-09 15:45:
Hallo Bernd,
überlegen Sie doch einmal andersherum: Sie haben einen Sparbrief über 15 Jahre zu 9 % p.a. abgeschlossen, und nun kommt die Bank nach 3 Jahren, und möchte diesen Vertrag kündigen. Gut, das ist überspitzt, aber macht vielleicht die Problematik deutlich: Sie würden sicher Entschädigung fordern. Umgekehrt auch die Bank. Hier steht, was sie alles bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen hat: http://www.geld-magazin.de/finanzen/immobilien/immobilien-einzelansicht/article/vorfaelligkeitsentschaedigung-was-sie-tun-koennen.html. Aber ansonsten ist es durchaus, auch mehrfach rechtlich geprüft und genehmigt, statthaft, für die vorzeitige Vertragsauflösung eine Gebühr zu berechnen. Auch die Formeln, und was wie als Vergleichsanlage herangezogen werden darf, sind festgelegt. Es tut mir leid, wenn im Einzelfall dann ein Ungerechtigkeitsgefühl auftritt. Aber sowohl Bank als auch Kunde müssen sich auf geschlossenen Verträge verlassen könne. Gruß Ihr Team von Geld-Magazin.de
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Bernd, 09-12-09 12:19:
Ich hätte eine Frage betreffend der Vorfälligkeit. Wir müssen nach 3 Jahren unser Haus verkaufen, die Finazierung war auf 15 Jahre ausgelegt. Welche Begründung hat die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu fordern, Aussage 1 von meiner Bank, ihr entstehe ein nachteil. Meine Begründung wir haben eine Zinsatzt damals von 4.04 % erhalten, der im Augenblick noch von keiner Bank über diese Laufzeit angeboten wird, die Bank verdient daran.
Aussage 2 meiner Bank. Es geht nicht um die Zinsen des Darlehens, sondern wenn Sie das Geld jetzt anlegen müssen, könnten Sie den Zinsgewinn von 4,04 % nicht erwirtschaften. Kann das eigentlich sein, weil dann könnte ich Ihnen ja vorschreiben wo Sie die Zinsen erwirtschaften kann, wenn ich ein anderen Bank finde. Außerdem legen die das Geld doch nur kurz an und vergeben das Darlehen dann weiter und verdienen wieder daran!

Gruß Bernd
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Geld-Magazin, 09-12-09 10:45:
Hallo Anna,
so schlimm es menschlich sein mag - es wird dann leider die gesamte Vorfälligkeitsentschädigung gerechnet. Was das Kreditinstitut bei der Berechnung beachten muss: http://www.geld-magazin.de/finanzen/immobilien/immobilien-einzelansicht/article/vorfaelligkeitsentschaedigung-was-sie-tun-koennen.html. Aber ansonsten haben Sie leider keinen Anspruch auf Verzicht der Gebühr.
Gruß Ihr Team von Geld-Magazin.de
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Anna, 09-12-09 09:11:
hallo,
wir haben mit meinem Mann einen Haus gekauft. Nach einem Jahr haben wir beschlossen, dass wir uns trennen und das Haus verkaufen. Wie sieht es da mit der Vorfälligkeitsentschädigung wenn der Käufer den Vertrag nciht übernimmt. Laufzeit des Kredits über 10 Jahre. Also Restlaufzeit noch 9 Jahre.
Danke
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Geld-Magazin, 27-11-09 11:21:
Hallo Jim,
bei Verkauf der Immobilie sind die Banken nicht verpflichtet, auf Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten. Sie kann es, wenn der neue Eigentümer die Baufinanzierung übernimmt. In Ihrem Fall ist es ja anders, wenn wir es recht verstehen: Immobilie verkauft, altes Darlehen vorhanden. Keine VFE würde anfallen, wenn Sie "nur" die finanzierten Objekte austauschen, das Darlehen aber bestehen bliebe. Wenn dieses aber beendet wird, und ein neues (zu wahrscheinlich niedrigeren Konditionen) abgeschlossen wird, dann darf die Bank durchaus VFE berechnen (es sei denn, es gilt die Ausnahmeregelung "10 Jahre", siehe hier: http://www.geld-magazin.de/finanzen/immobilien/immobilien-einzelansicht/article/tipps-zur-vorfaelligkeitsentschaedigung.html). Sie könnten nur auf Kulanz der Bank hoffen, die Ihnen ggf. entgegenkommt, um Sie als Baufinanzierungskunden nicht zu verlieren.
Gruß Ihr Team von Geld-Magazin.de
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Jim, 27-11-09 10:52:
Hallo,
ich habe mein altes Haus verkauft und möchte das neue Haus bei der gleichen Bank finanzieren. Das neue Darlehen ist ohne die KFW Mittel genauso hoch wie die Restschuld des alten Darlehens. Darf die Bank dennoch eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern?
Besten Dank für die Info.

Lieben Gruß, Jim
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Geld-Magazin, 25-11-09 09:26:
Hallo Bernd,
ohne weitere Angaben ist das nicht zu beantworten. Generell ja, es sei denn, im Vertrag sind jederzeitige Sonderzahlungen in voller Höhe vereinbart. Oder die Laufzeit ist schon länger als 10 Jahre. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung und lassen sich ausrechnen, wie hoch die Gesamtkosten bei der aktuellen Finanzierung bis zur kompletten Rückzahlung wären, und vergleichen diese mit den Gesamtkosten bei der Umfinanzierung, zzgl. Vorfälligkeitskosten. Wenn das wirklich günstiger ist, sollten Sie wechseln. Ratenhöhe allein ist nicht entscheidend. Viel Erfolg.
Ihr Team von Geld-Magazin.de
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Bernd, 25-11-09 08:30:
Wir zahlen z.Zt. 1000 € monatlich für einen Kredit der Sparkasse (Eigenheimerwerb für 140.000 €)
Ich befürchte die Rate nicht mehr lange zahlen zu können; bei einer Umfinazierung würden wir ca. 400 € monatl. sparen können. Hat die Bank bei einer Ablösung das Recht auf Vorfälligkeits-entschädigung ?
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