Riesterförderung auch bei Sofort-Finanzierungen
Der Fuchs von Schwäbisch Hall war wieder einmal der Schnellste. War die Fuchs WohnRente der erste Bausparvertrag mit Riester, so bieten die Schwaben nun weitere Produkte damit an.

Foto: Schwäbisch Hall
So profitieren jetzt auch Bausparer, deren Bausparvertrag nicht als "Fuchs WohnRente" abgeschlossen wurde, von der Riester-Förderung. Denn ab sofort sind auch neu auszuzahlende Bauspardarlehen riesterfähig.
Daneben wird jetzt die Sofort-Finanzierung mit der Möglichkeit der Riester-Förderung angeboten. Hier wird der Riester-Bausparvertrag mit einem Vorausdarlehen gekoppelt. Damit wurden die doch sehr schwierigen Umsetzungsvorgaben des Gesetzgebers für die Riester-Förderung von Wohneigentum jetzt für jede Spar- und Darlehensform der Bausparkasse Schwäbisch Hall realisiert.
Ob sich für Riester-Bezugsberechtigte eher ein Riester-Vertrag mit Ziel Wohneigentum (Bauspar- oder Darlehensvertrag) rechnet, oder ein anderer Sparvertrag, muß jeweils nach der individuellen Situation durchgerechnet und entschieden werden. Eine Pauschalaussage ist nicht möglich, sie wäre irreführend.
Neben der Riester-Zulage sollten natürlich weiterhin die eigentlichen Konditionen des Produkts verglichen werden. So kann eine Baufinanzierung bei einem sehr günstigen Anbieter zusammen mit einem Riester-Sparvertrag insgesamt mehr Geld unterm Strich bringen / übrig lassen, als eine Sofort-Finanzierung mit Riester-Zulage.
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Zinsunterschiede von 0,25 % machen bei einem Darlehen von 100.000 Euro, und einer Laufzeit von 10 Jahren runde 3.000 Euro mehr Kosten aus.
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