Tipp Bauspardarlehen: Keine Vorfälligkeitsentschädigung
Will ein Kunde vorzeitig aus seinem Baufinanzierungsvertrag „austeigen“ (zum Beispiel um auf die aktuell günstigen Zinsen umzuschulden), so berechnet die Bank bis auf wenige Ausnahmen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.

Hier hat ein Bauspardarlehen einen klaren Vorteil gegenüber der klassischen Bank-Baufinanzierung: Weder bei Sonderzahlungen noch bei einer kompletten vorzeitigen Rückzahlung verlangt die Bausparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) so geregelt.
Deshalb sollten Sie durchaus, wenn Sie einen zuteilungsreifen Bausparvertrag haben, und Geld für einen Immobilie benötigen, prüfen, ob das Bauspardarlehen von den Konditionen her mit den von Banken / Sparkassen angebotenen Baufinanzierungen mithalten kann. Diese lassen sich nämllich Sonderzahlungsrechte meist mit Zinsaufschlag bezahlen, bzw. berechnen bei eventueller späterer vorzeitigen Rückzahlung die erwähnte Vorfälligkeitsentschädigung.
Und zahlen Sie selbst gerade ein Bauspardarlehen zurück, so könnten Sie durchrechnen, ob
- eine Umschuldung auf eine andere Baufinanzierung Sinn macht, denn die Marktkonditionen sind aktuell recht niedrig (Aber Achtung: Nicht nur die Zinsen, sondern auch die gesamte monatliche Belastung vergleichen)
- Sonderzahlungen auf das Bauspardarlehen mehr Sinn machen, als z.B. das freie Geld niedrig verzinst anzulegen. Wenn Sie für Tagesgeld/Festgeld aktuell nur knapp unter 2 % (vor Steuern) Zins erhalten, dann zahlen Sie besser ein Darlehen mit 4 oder 5 % Zins zurück.
Für beide Optionen fällt keine Entschädigung für vorzeitige Rückzahlung an - Bauspardarlehen sind hier viel flexibler als Bank-Baudarlehen!
Geld-Magazin.de, 23. Juni 2009
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Verschenken Sie kein bares Geld bei Ihrer Baufinanzierung
Zinsunterschiede von 0,25 % machen bei einem Darlehen von 100.000 Euro, und einer Laufzeit von 10 Jahren runde 3.000 Euro mehr Kosten aus.
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gleich vornweg - wir dürfen aus rechtlichen Gründen keine Einzelberatung machen, sind auch keine Rechtsexperten. Um verbindliche Auskunft zu erhalten, bitten wir Sie, zu Ihrer Verbraucherschutzzentrale zu gehen. Was wir raten könnten: a) Wie war die Zinsbindung des Vorausdarlehens? b) Steht im Vertrag für das Vorausdarlehen, dass es immer oder zu einem bestimmten Termin durch den zugeteilten Bausparvertrag abgelöst werden kann? c)Auf welcher Basis war der Vorfälligkeitswert 2/2008 berechnet? Bereits mit Sonderzahlung und Zuteilung jetzt, oder zu einem anderen Termin?
Sie sollten die Bausparkasse schriftlich zur Offenlegung der Kalkulation der Vorfälligkeit sowie der Berechnungskriterien auffordern. Danach könnte ein Experte z.B. der Verbraucherschutzzentrale abschätzen, ob die Forderung rechtmäßig ist, bzw. in welcher Höhe sie angemessen ist. Viel Erfolg.
Ihr Team von Geld-Magazin.de
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ich habe eine Frage zur Vorfälligkeitsentschädigung.
Am 20.11.2003 habe ich eine Darlehnszusage über 18.000 € von der Bausparkasse im Wege eines Vorausdarlehns bekommen.
Den Bausparvertrag habe ich regelmäßig bespartuns im letztewn Jahr durch Sonderzahlung Zuteilungsreif bespart. Nun wir der Bausparvertrag fällig und die Bausparkasse verlangt von mir 1.571,86 € Vorfälligkeitsentschädigung. Im Februar 2008 hatte mir die Bausparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung von 852,29 € mitgeteilt. Was kann ich machen das die Bausparkasse von der überhöhten Forderung von 1.571.86 € zurücktritt?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mind freundlichen Grüßen
Rolf Döpking
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das hört sich richtig übel an. Endgültig beurteilen kann man es aber ohne Kenntnis der Verträge nicht. Wenn ich davon ausgehe, dass der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt war, dann greift hier das Thema Vorfälligkeit nicht. Anspruch auf die Zinsen gemäß Vertrag hat die BHW auch für die zurückliegenden Jahre, warum wurde denn nicht gezahlt? Das Ehepaar sollte schnellstmöglich (wenn Rechtschutzversicherung vorhanden) zu einem Anwalt gehen. Alternativ sollten sie mit den Experten der Verbraucherschutzzentrale sprechen, und auch alle Verträge / Schrfitstücke / Informationen, die an die BHW gegangen sind, mit vorlegen. Dann kann man es beurteilen.
Viel Erfolg! Ihr Team von Geld-Magazin.de
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das liest sich nicht gut. Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt nur dann nicht an, wenn der Bausparvertrag schon in der Darlehensphase war, und nicht in der Phase, wenn er noch vorfinanziert ist und bespart wird. Generell würde ich aber in Ihrem Fall empfehlen, sich schnellstmöglich an Ihre Verbraucherzentrale vor Ort zu wenden. Nach den wenigen Angaben, die Sie hier - verständlicherweise - machen konnten, kann man wenig Beurteilendes sagen. Aber 11.000 Euro, wenn das Darlehen bei der selben Bank bleibt, erscheint mir recht hoch.
Viel Erfolg.
Gruß Anette Rehm, Geld-Magazin.de
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ich fürchte, da wird Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Denn sie bezieht sich ja auf die Einhaltung des ursprünglichen Darlehens, und nicht auf eine beantragte und verweigerte Aufstockung. Vielleicht läßt Ihre alte Bank ja mit sich reden, doch aufzustocken, wenn Sie mit Abwanderung / Umschuldung drohen.
Viel Erfolg.
Ihr Team von Geld-Magazin.de
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da müssen wir konkret hinschauen: Läuft derzeit das Bauspardarlehen, oder ist ein Bausparvertrag vorfinanziert? Bei letzterem kann die Bausparkasse je nach Vertragsgestaltung Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, bei einem Bauspardarlehen, dass zurückgezahlt wird, nicht.
Falls noch Fragen sind: bitte stellen!
Gruß Anette Rehm, Geld-Magazin.de
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