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Tipps zur Vorfälligkeitsentschädigung

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Rubrik: Immobilien

 

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine der meistgehassten Gebühren der Banken und Sparkassen. Nur 6 % der Deutschen, so das Ergebnis einer Umfrage hier auf Geld-Magazin.de, halten sie in Art und Höhe für angemessen.

Die restlichen knapp 94 % sehen die Vorfälligkeitsentschädigung entweder als absolut unzulässig, zulässig aber zu hoch, bzw. unzulässig, wenn ein "Ersatzkunde" präsentiert wird, an.

Vor allem letzterer Sachverhalt wurde 2008 auch gerichtlich bestätigt. Das Landgericht München I gab einer Kundin der Commerzbank recht, die aus ihrer Baufinanzierung wegen Immobilienverkaufs herauswollte, und der Bank den Immobilienkäufer auch als "Übernehmenden" ihrer Baufinanzierung präsentierte (AZ 16HK O 22814/05).

Wenn Sie aus Ihrer Baufinanzierung / Ihrem grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen vor Ende der Vertragslaufzeit aussteigen möchten, so beachten Sie diese Tipps:

  • Die Berechnungshöhe und -weise der Vorfälligkeitsentschädigung ist durch den Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt worden. Die Bank darf sich nur an Zinssätzen der Bundesbank, und an nichts anderem orientieren.
  • Verlangen Sie auf jeden Fall bei Nennung der Vorfälligkeitsgebühr die Offenlegung der Berechnung.
  • Erscheint sie zu hoch, kündigen Sie schriftlich Protest bei der Verbraucherschutzzentrale an (manchmal reicht schon die Drohung ....), und fragen Sie ggf. dort nach. Im Internet hat die Verbraucherschutzzentrale Bremen auch Musterbriefe und Tipps zu dem Thema eingestellt.
  • Generell dürfen Sie bei Zinsfestschreibungen über 10 Jahren nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit mit einer Frist von 6 Monaten - gebührenfrei! - kündigen. Das wissen viele nicht. Gerade jetzt könnte es aber für eine zinsgünstige Umschuldung interessant sein.
  • Wenn Sie jemanden haben, der in Ihre Baufinanzierung eintreten möchte, kann die Bank ihn zwar aus Bonitäts- oder anderen Gründen ablehnen. Wäre die Bonität aber gut, dann darf sie keine Vorfälligkeitsentschädigung für Sie berechnen - siehe o.g. Urteil.

Lesen Sie auch: Gerichtsurteil stoppt Vorfälligkeitsentschädigung


carla, 23-08-11 22:55:
wir haben ein forward darlehen für 15 jahre abgeschlossen. jetzt 2 jahre vor darlehensbeginn wollen wir unser haus verkaufen. laut bank soll die entschädigung mindestens 0,5 % p.a betragen. gibt es auch ein maximal wert? oder wie hoch könnte die entschädigung sein.
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Geld, 08-11-10 11:03:
Hallo C. Stolz,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Finanz-/Rechtsberatung durchführen dürfen. Das beste wird sein, Sie wenden sich an die Verbraucherzentrale und lassen sich dort beraten und Ihren Fall prüfen.
Viele Grüße, das Team vom Geld-Magazin
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C., 05-11-10 20:04:
meine Tochter hat beim tot ihres Vaters dessen Eigentumswohnung geerbt. Auf der Wohnung ist noch eine Restschuld von 40000 Euro.
Sie möchte diese Rstschuld ablösen da sie bei ihrer Hausbank zum jetzigen Zeitpunkt wesentich wenige für die Raten aufbringen muss. Für die Restschuld von 40000 Euro will die Bank jetzt eine Vorfälligkeitsentschädigung von 5000 Euro. Ist diese hohe Summe überhaupt rechtens ?
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Geld-Magazin.de, 11-04-10 15:31:
Hallo Jasmin,
mit diesen wenigen Angaben ist es leider nicht möglich, konkret die Höhe der VFE zu berechnen. Sie könnten Ihre Daten einmal in den Rechner von FINANZtest eingeben: http://www.test.de/themen/bauen-finanzieren/rechner/-Baudarlehen/1159358/1159358/
Dieser berechnet dann mit den aktuellen Sätze die Höhe der VFE. Wichtig bei der Prüfung, ob Ihre Bank korrekt rechnet: Alle potentiellen Sondertilgungen müssen eingerechnet werden, und die Risikokosten (0,05 bis 0,1 %-Punkt) müssen herausgerechnet werden. Und wenn der Käufer ggf. in Ihre Baufinanzierung einsteigen wollte, und dei Bank ihn nicht aus Bonitätsgründen ablehnt, dann darf sie auch keine VFE berechnen.
Ich hoffe, ich habe etwas weitergeholfen, auch wenn es keine konkrete Zahl war.
Gruß aus Nürnberg
Anette Rehm, Geld-Magazin.de
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Jasmin, 11-04-10 13:12:
Hallo,
als eheähnliche Gemeinschaft haben wir uns letzten August ein Eigenheim gekauft und über die Kasse finanziert. Die Finanzierung läuft 25 Jahre. Das Darlehn beträgt 147.000 €. Leider hat unsere Beziehung den Hauskauf nicht standgehalten und die Trennung steht an. Das Haus wird also verkauft. Da wir noch nichtmal 1 Jahr gezahlt haben, können Sie mir sagen mit wieviel Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank wir rechnen müssen? Habe mal gehört, dass es dort auch einen bestimmten Höchstsatz gibt, damit man als Kunde später nicht ganz so schlecht da steht? Danke für Ihre Antwort im Voraus.

MfG

Jasmin
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Geld-Magazin, 28-12-09 08:12:
Hallo Robert,
spontan würden wir sagen, die Berechnung einer VFE ist rechtens. Denn auch ein Forwarddarlehen ist ein geschlossener Vertrag. Und auch wenn die Bank ihn von sich aus kündigt, so hat sie einen Schadenersatzanspruch. Es kommt darauf an, wie es in Ihrem Darlehensvertrag formuliert ist - was im Falle der Bonitätsprüfung und negativem Ergebnis zum Zeitpunkt, wenn die Auszahlung ansteht, passiert. Wir empfehlen, sich an Ihre örtliche Verbraucherschutzzentrale zu wenden.
Viel Erfolg.
Ihr Team von Geld-Magazin.de
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Robert, 26-12-09 19:24:
Hallo !
Ich hatte vor ca 3 Jahren ein Forwarddarlehn abgeschlossen.
Zum 11/09 war dieser zur Auszahlung anstehend.
Die DSL machte eine erneute Bonitätsprüfung, und da ich nun 2 Jahre Selbstständig war schrieb sie mir, das meine finanzielle Lage sich erheblich verschlechtert habe und sie den Kredit kündigen.
Alles nicht so ganz schlimm, Zinsen haben immer noch gutes Nivou. Doch nun fordern sie eine VFE in Höhe von 15.000€.
Es kam nie zu einer Auszahlung, beide Parteien sind den Vertrag nich angetreten. Ist die VFE rechtens ??
kann mir da jemand helfen ??

Gruss Robert
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Geld-Magazin, 22-07-09 11:19:
Hallo nem,
wie war die Zinsfestschreibungszeit? Wenn die über 10 Jahre war, und nicht z.B. 5 Jahre, immer wieder prolongiert, dann können Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung heraus. Kündigungsfrist 6 Monate.
Gruß Ihr Team von Geld-Magazin.de
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nem, 22-07-09 11:11:
mein hypothekenvertrag läuft seit knapp11 jahren. laufzeitende 2019 .kann ich nach 10 jahren laufzeit generell aus dem vertrag raus ohne vorfääligkeitsentschädigung?
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