Vorfälligkeitsentschädigung: was Sie tun können
Sie haben eine Baufinanzierung abgeschlossen, die Sie - das kann aus unterschiedlichen Gründen sein - vorzeitig beenden möchten? Vertrag ist Vertrag, und wenn Sie da "heraus" möchten, lassen sich Kreditinstitute das bezahlen.

Das nennt man dann "Vorfälligkeitsentschädigung". Eigentlich legitim, denn die Bank hat die Zinsen ja in der Annahme kalkuliert, dass Sie als Kunde sie über den vereinbarten Zeitraum zahlen.
Nun kann es aber durch Immobilienverkauf, Erbschaft oder Lottogewinn, oder Umschuldung zu einem Angebot mit wesentlich niedrigeren Zinsen, vom Kunden gewünscht sein, die Baufinanzierung vorzeitig zurückzuführen.
Ihre Rechte sind:
- Bei Darlehen mit einer Zinsbindung länger als 10 Jahre dürfen Sie nach 10 Jahren sowieso aussteigen - ohne dass die Bank Ihnen etwas dafür berechnen darf.
- Die Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank darf nur so gerechnet werden, dass gegenübergestellt wird: Zinsverlust aus vorzeitiger Rückzahlung zu Wiederanlage des zurückgenommenen Geldes. Dabei muss das Kreditinstitut die von der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinsen von Hypothekenpfandbriefen für die Berechnung verwenden (BGH, Az XI ZR 285/03).
- Haben Sie Sondertilgungsrechte vereinbart? Die Bank muss bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unterstellen, dass Sie alle Sondertilgungen geleistet hätten. Nur auf das, was "übrig bleibt", darf die Entschädigung bezogen werden.
- Genauso sieht es aus, wenn Sie Optionen zur Tilgungssatzerhöhung vereinbart hatten. Auch hier muss unterstellt werden, dass Sie diese genutzt hätten.
- Im Zinssatz sind Risikokosten (meist pauschal zwischen 0,05 und 0,1% p.a.) enthalten. Diese müssen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung herausgerechnet werden, da ja bei sofortiger Rückzahlung auch das Risiko des Zahlungsausfalls entfällt (BGH, Az XI ZR 27/00).
Und hier das wichtigste Urteil von allen: - Stellen Sie jemanden, der Ihre Immobilie kauft, und auch Ihre Baufinanzierung übernehmen will, also bei demselben Institut zu Ihren bisherigen Konditionen abschliessen will, und der von der Bank nicht aus Bonitätsgründen abgelehnt wird, dann darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung nehmen! (Urteil Landgericht München Az 16 HK O 22814/05 vom 24.7.2008)
Zögern Sie nicht, mit Ihrer Bank / Sparkasse / Bausparkasse zu diskutieren, und prüfen Sie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auf jeden Fall nach. Denn häufig geht es um mehrere tausend Euro.
Anmerkung hinzufügen
Verschenken Sie kein bares Geld bei Ihrer Baufinanzierung
Zinsunterschiede von 0,25 % machen bei einem Darlehen von 100.000 Euro, und einer Laufzeit von 10 Jahren runde 3.000 Euro mehr Kosten aus.
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Lt. BGH ist der stichtag der Vorfälligkeitsberechnung der Tag der tatsächlichen Ablösung. Erst von diesem tag steht fest, welcher Wiederanlagezins lt. Bundesbank genommen werden darf.
Hat die Bank schon vorher das recht mir über die Sicherungsfreigabe beim Notar eine unverbindliche Entsch. abziehen und die Nachberechnung später vornehmen oder habe ich das Recht erst eine Abrechnung zu fordern und dann erst zu bezahlen. In unseren Darlehnsverträgen/Schuldurkunden steht keine Regelung, nur beide vertragsparteiten haben zu einigen??
Also genauer Stichtag und Fälligkeitstag sollten ggf. stärke in Ihren Darstellungen herausgearbeitet werden.
MfG Mönnigmann
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Wenn der Hauskäufer bei derselben Bank finanziert, ohne unsere Finanzierung zu übernehmen, ändert sich dann in der Berechnung etwas?
Beten dank im voraus!
Gruß
Michael Kahlau
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wie gesagt, am besten wird es sein, Ihren Fall bei einer Verbraucherzentrale vorzustellen (inklusive der Berechnungen der Bank und Ihrer eignen) und sich dort eine umfassende Antwort zu holen.
Unter verbraucherzentrale.de finden Sie alle Adressen.
Entschuldigen Sie bitte, wenn wir Ihnen keine konkreteren Auskünfte geben können.
Grüße
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bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Finanz-/Rechtsberatung durchführen dürfen. Das beste wird auch in Ihrem Fall sein, soweit noch nicht erfolgt, dass Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden und lässt dort alles prüfen lassen.
Gruß Geld-Magazin
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Ich habe eine Frage.Mein Kredit endet ende April 2014.Ich möchte aber VFE.Meine Bank hat es mir ausgerechnet,aber vereinbarte Sondertilgung nicht berücksicht.Ich habe diese Thema angesprochen.Die Antwort war wörtlich :"Ich denke es ist schon in Rechner drin",was aber nicht stimmt.Ich habe zu Hause ,nachgerechnet (hier mit in Rechner).,und bin sogar ohne Sondertilgung auf ganz andere Summe gekommen. Sogar ein unterschied 1.000 Euro.Was soll ich jetzt tun.? Ich möchte gerne den Kredit auszahlen ,aber möchte nachher kein Ärger ,das mich jemand belogen hat.
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