Vorfälligkeitsentschädigung: was Sie tun können
Sie haben eine Baufinanzierung abgeschlossen, die Sie - das kann aus unterschiedlichen Gründen sein - vorzeitig beenden möchten? Vertrag ist Vertrag, und wenn Sie da "heraus" möchten, lassen sich Kreditinstitute das bezahlen.

Das nennt man dann "Vorfälligkeitsentschädigung". Eigentlich legitim, denn die Bank hat die Zinsen ja in der Annahme kalkuliert, dass Sie als Kunde sie über den vereinbarten Zeitraum zahlen.
Nun kann es aber durch Immobilienverkauf, Erbschaft oder Lottogewinn, oder Umschuldung zu einem Angebot mit wesentlich niedrigeren Zinsen, vom Kunden gewünscht sein, die Baufinanzierung vorzeitig zurückzuführen.
Ihre Rechte sind:
- Bei Darlehen mit einer Zinsbindung länger als 10 Jahre dürfen Sie nach 10 Jahren sowieso aussteigen - ohne dass die Bank Ihnen etwas dafür berechnen darf.
- Die Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank darf nur so gerechnet werden, dass gegenübergestellt wird: Zinsverlust aus vorzeitiger Rückzahlung zu Wiederanlage des zurückgenommenen Geldes. Dabei muss das Kreditinstitut die von der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinsen von Hypothekenpfandbriefen für die Berechnung verwenden (BGH, Az XI ZR 285/03).
- Haben Sie Sondertilgungsrechte vereinbart? Die Bank muss bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unterstellen, dass Sie alle Sondertilgungen geleistet hätten. Nur auf das, was "übrig bleibt", darf die Entschädigung bezogen werden.
- Genauso sieht es aus, wenn Sie Optionen zur Tilgungssatzerhöhung vereinbart hatten. Auch hier muss unterstellt werden, dass Sie diese genutzt hätten.
- Im Zinssatz sind Risikokosten (meist pauschal zwischen 0,05 und 0,1% p.a.) enthalten. Diese müssen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung herausgerechnet werden, da ja bei sofortiger Rückzahlung auch das Risiko des Zahlungsausfalls entfällt (BGH, Az XI ZR 27/00).
Und hier das wichtigste Urteil von allen: - Stellen Sie jemanden, der Ihre Immobilie kauft, und auch Ihre Baufinanzierung übernehmen will, also bei demselben Institut zu Ihren bisherigen Konditionen abschliessen will, und der von der Bank nicht aus Bonitätsgründen abgelehnt wird, dann darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung nehmen! (Urteil Landgericht München Az 16 HK O 22814/05 vom 24.7.2008)
Zögern Sie nicht, mit Ihrer Bank / Sparkasse / Bausparkasse zu diskutieren, und prüfen Sie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auf jeden Fall nach. Denn häufig geht es um mehrere tausend Euro.
Anmerkung hinzufügen
Verschenken Sie kein bares Geld bei Ihrer Baufinanzierung
Zinsunterschiede von 0,25 % machen bei einem Darlehen von 100.000 Euro, und einer Laufzeit von 10 Jahren runde 3.000 Euro mehr Kosten aus.
Also: vergleichen Sie, sparen Sie. Die aktuell besten Konditionen sehen Sie hier.





die Höhe der Risikokosten wurde vom BGH definiert: "Dem entfallenden Darlehensrisiko ist durch einen prozentualen Abschlag Rechnung zu tragen. Dadurch wird berücksichtigt, daß
das Risiko und damit die Risikoprämie auch von der jeweiligen Höhe der Schuld abhängen. Der Abschlag für die entfallende Risikovorsorge ist je nach den Risiken des konkreten Vertrages gemäß § 287 ZPO zu
schätzen. In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wurden Abschläge zwischen 0,05% und 0,06% (OLG Hamm WM 1998, 1811, 1812 und
WM 2000, 1145; OLG Köln WM 1999, 1661, 1662) bzw. 0,014% (OLG Schleswig WM 1998, 861, 863) gemacht." Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=22ed24ebf7a5e5e103e0271e61fccfc4&nr=19019&pos=0&anz=1
Aus unserer Erfahrung kann ich nur sagen, dass in der Regel maximal 0,1 % angesetzt werden. Wir hoffen, weitergeholfen zu haben.
Gruß Ihr Team von Geld-Magazin.de
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Nach Ablösung durch eine andere Bank 2 berechnete Bank 1 eine Vorfälligkeitsentschädigung nach der anerkannten Aktiv-Passiv-Methode, jedoch unter Abzug eines Kostenansatzes für weggefallenen Risikos von nur 0,06 %. Dies halte ich für viel zu niedrig, da das Kreditengagement für die Bank 1 ich vertrete einen Mandanten, der eine Darlehensablösung bei seiner Bank 1 betreiben musste, weil diese ihn zuvor durch zu hohe laufende Tilgungsleistungen in eine Liquiditätsklemme gebracht hatte und zugleich nicht bereit war, einer Darlehensprolongation bzw. Tilgungsstreckung zuzustimmen..
Nach Ablösung durch eine andere Bank 2 berechnete Bank 1 eine Vorfälligkeitsentschädigung nach der anerkannten Aktiv-Passiv-Methode, jedoch unter Abzug eines Kostenansatzes für weggefallenen Risikos von nur 0,06 %. Dies halte ich für viel zu niedrig, da das Kreditengagement durch die fehlende Bereitschaft zur Tilgungsstreckung - also eigene Mitursächlichkeit der Bank - risikoreicher wurde.
Haben Sie Erfahrungswerte für die Ermittlung des angemessenen Risikokosten-Abschlags ...
... oder können Sie mir Quellen oder Gerichtsentscheidungen nennen, die mir hierzu weiterhelfen?
durch die fehlende Bereitschaft zur Tilgungsstreckung - also eigene Mitursächlichkeit der Bank - risikoreicher wurde.
Haben Sie Erfahrungswerte für die Ermittlung des angemessenen Risikokosten-Abschlags ...
... oder können Sie mir Quellen oder Gerichtsentscheidungen nennen, die mir hierzu weiterhelfen?
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ich fürchte, da hat die Sparkasse recht - auch wenn sie vielleicht kulanter und entgegenkommender sein könnte. Es entsteht ein komplett neuer Darlehensvertrag, mit neuen Konditionen, der alte wird beendet. Dafür kann sie die VFE verlangen. Ich würde versuchen zu handeln und mit Abzug der ganzen Baufinanzierung drohen - dann hätte die Sparkasse zwar die volle VFE, aber kein neues Geschäft mehr.
Viel Erfolg. Anette Rehm von Geld-Magazin.de
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interpretiere ich es richtig, dass auch wenn ich den bestehenden Kredit nicht übernehme, sondern bei dem gleichen Institut nach neuen Konditionen abschliesse, keine VFE fällig wird?
Die SPK Aachen verlangt jedenfalls die volle VFE!
M.E müsste mindestens eine wesentlich geringere VFE fällig werden. Gruß Martin
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Anwalt, Verbraucherschutzzentrale oder örtliche Presse (bzw. BILD-Zeitung) - mit dieser Drohung können Sie normalerweise etwas freundliche Bewegung in die Sache bringen ... dann könnte Ihre Bank - um das Gesicht zu wahren - "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Verbindlichkeit" den Differenzbetrag erstatten. Wie gesagt, könnte. Viel Glück!
Ihr Team von Geld-Magazin.de
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Ansonsten muss ich wohl mit einem Anwalt drohen ?
mfg
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bitte hab Verständnis, dass wir keine Finanz-/Rechtsberatung durchführen dürfen. Das beste wird sein, Du wendest Dich an die Verbraucherzentrale und lässt dort alles prüfen.
Gruß Geld-Magazin
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Bin gerade mit meinem Nochmann dabei, wegen einer Trennung unser Haus zu verkaufen.
Im Jahre 2004 hatten wir umfinanziert, wobei uns schon ein Strafzins der Bank von 17000 Euro entstand.
urch unsere Trenung im Jahr 2008 wäre ein Strafzins von ca. 3800 uro angefallen und nun letztendlich vor dem Verkauf verlang der Baufinanzierer 14000 Euro Stafzins.
Das Witzige noch an dieser Geschichte ist, das der Baufinanzierer dieses Jahr mr gegenüber den Darlehnsvertrag gebrochen hat, da mein Nochmann von den abgetretenen Vesicherungen ein Policendarlehen bekommen hat, ohne mich darüber zu informieren.
In dem Darlehnsvertrag steht unter zusätzliche Sicherheiten extra drin, das die Rechte nicht beliehen sein dürfen und auch nicht beliehen werden können.
Kann mir jemand weiterhelfen, was ich nun tun kann?
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versuchen Sie es doch mal mit diesem Rechner von FINANZtest http://www.test.de/themen/bauen-finanzieren/rechner/-Baudarlehen/1159358/1159358/
Der legt automatisch die aktuellen Sätze ein.
Viel Erfolg!
Gruß Das Team von Geld-Magazin.de
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Ich habe ein Haus verkauft, Zins 2005 für 10 Jahre abgeschlossen. Ich bekomme nun ne satte VFE berechnet, und würde das gerne prüfen, leider bin ich kein Bänker (und MEIN Bänker will ja das Geld von mir ;) ) und ich habe keine Ahnung, wie sie das berechnen bzw. welche Zahlen man seriöserweise zugrunde legen muss.
Ich habe das mit den Hypothekenbriefen der BuBa gelesen .... aber die Zahlen dort versteh ich nur latent ;)
Kann mir einer helfen ? Berechnen kann ich es selbst, mein Zinssatz liegt bei 4,4 % (in 2005 wie gesagt).
wie liegt das denn im Mom bzw was ziehen die für die Berechnung heran ?
danke,
cr
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