Vorsicht: Verkehrsirrtümer!

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Rubrik: KFZ-Versicherungen, Startseite

 

Autofahrer sollten folgenden Irrtümern nicht auf den Leim gehen

© bahram7 - Fotolia.com

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Bei vielen von uns liegt die Führerscheinprüfung schon einige Jahre zurück. Auch wenn in der Praxis eine gewisse Routine eingeschlichen hat, hat sich in der Theorie einiges geändert. Dies kann zur Folge haben, dass angenommene Verkehrsregeln in der Realität gar nicht mehr existieren oder nur einem Irrtum unterliegen. Hiermit sollen einige Regeln aufgeklärt werden. Mit dem Gutscheincode Sunmaker können Sie mit etwas Glück Ihre KFZ-Beitrage gewinnen.

Jeder kennt es und die meisten nervt es, Fahrer die permanent die Mittelspur auf der Autobahn blockieren ohne eigentlich andere Autofahrer zu überholen. Obwohl auf deutschen Straßen das Rechtsfahrverbot gilt, ist das Fahren auf der Mittelspur nicht unbedingt verboten. Es heißt, dass möglichst weit rechts zu fahren ist, nicht nur bei Gegenverkehr, Kurven und an unübersichtlichen Punkten. Das Gebot so weit wie möglich rechts zu fahren gilt aber nicht unbedingt für dreispurige Autobahnen, da laut dem Gesetzgeber die mittlere Spur durchgängig befahren werden darf, wenn rechts nur ab und zu ein Fahrzeug vorbeifährt.

Viele Menschen denken auch, dass das Überholen von rechts grundsätzlich verboten ist. Dies ist nur zum Teil richtig. Es ist richtig, dass man nicht einfach rechts überholen darf, wenn man sich zum Beispiel über ein zu langsam fahrendes Auto ärgert. Rechts überholen darf man aber, wenn der Verkehr im Stau zum Stocken kommt und die linken Spuren langsamer sind. Auch auf dem Beschleunigungsstreifen darf rechts überholt werden. Selbiges gilt für Fahrzeugschlangen und Schienenfahrzeuge, auch darf man von rechts überholen.

Nicht automatisch ist bei einem Unfall derjenige Schuld, der einem anderen Autofahrer die Vorfahrt genommen hat. Überschreitet der Fahrer mit der Vorfahrt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um über 30 km/h muss er für zwei drittel des Unfallschadens aufkommen, auch wenn ihm die Vorfahrt genommen wurde.

Grundsätzlich ist das Parken über einem Gullideckel verboten. Dies gilt auch auf ausgewiesenen Parkplätzen. Steht ihr Auto auf einem Schachtdeckel kann es jederzeit kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Auch parkende Autos können als Unfallverursacher zur Rechenschaft gezogen werden. Wer sein Auto falsch parkt, z.B. an unübersichtlichen oder engen Orten, trägt die Mitschuld bei einem Unfall. Eine Mitschuld besteht u.a, wenn Autofahrer ihr Auto näher als fünf Meter an der Kreuzung oder Einmündungen von Straßen geparkt haben. Ebenso tragen Falschparker eine Mitschuld, wenn sie in zweiter Reihe parken und somit den nachfolgenden Verkehr behindern. Der Tatbestand des widerrechtlichen Abstellens eines Fahrzeuges besteht auch, wenn das Auto nur mit angezogener Handbremse abgestellt wurde. Das Auto ist nur sicher abgestellt, wenn ein Gang eingelegt wurde.

Es gibt noch zahlreiche Irrtümer die uns zu Verkehrssündern machen können, schauen sie doch wieder mal in die aktuellen Verkehrsregeln. Es lohnt sich!

Geld-Magazin, 28.04.2014

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