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Gewährleistungspflicht gibt es auch für Zahnersatz
Rubrik: Gesundheit & Wellness
(djd). Patienten investieren heute oftmals in ästhetisch anspruchsvolle neue Füllungen, Kronen oder Prothesen. Treten in einzelnen Fällen qualitative Mängel auf, ist das für den Betroffenen ärgerlich. Doch auch beim Zahnarzt gibt es eine Garantie - die sogenannte Gewährleistungspflicht.

Foto: djd/proDente
"Kommt es wider Erwarten zu einem Problem mit der neuen Krone oder der Füllung, muss der Zahnarzt kostenlos nachbehandeln", erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente. "Die sogenannte Gewährleistungspflicht dauert zwei Jahre." Fehlerhafte oder unzulängliche Arbeiten müsse der Zahnarzt in diesem Zeitraum durch Nachbesserungen oder Reparaturen umsonst beheben.
Für Mängel, die der Zahnarzt nicht erkennen konnte oder nicht verursacht hat, trage er keine Verantwortung.
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