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Fluggastrechte: Was Ihnen bei Verspätung zusteht

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Rubrik: Flüge

 

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Fast jeder, der schon geflogen ist, hat bereits Erfahrungen mit verspäteten Flügen oder gar Ausfällen gemacht. Der Ärger ist oft groß: Es werden Anschlussflüge verpasst, der Urlaub verkürzt sich oder geplante Aktivitäten können nicht wahrgenommen werden. Dass Kunden in vielen Fällen einen Anspruch auf Flugentschädigungsbeiträge haben, wissen jedoch nur wenige. Bis zu 600€ sind je nach Verspätung und Entfernung einzufordern. Festgelegt sind diese Beiträge in der EG Verordnung 261/2004, die ein Gesetz der Europäischen Union ist. Demnach muss diese Verordnung auch von allen Staaten befolgt werden. Sie gilt für Passagiere von Flügen, die innerhalb der EU angetreten werden oder Flügen, die von Fluggesellschaften mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Wer aus Drittländern oder mit in Drittländern registrierten Fluggesellschaften fliegt, kann sich jedoch nicht auf diese Verordnung berufen. Die originale Fluggastrecht-Verordnung kann unter diesem Link in vielen Sprachen nachgelesen werden.

Wichtig, um den Anspruch gelten machen zu können, ist jedoch auch Grund für die Verspätung. Generell besteht Anspruch, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung unmittelbar verantwortlich ist. Bei höherer Gewalt, wie beispielsweise einem Streik oder schlechten Wetterbedingungen, besteht kein Anspruch auf eine monetäre Entschädigung. Jedoch muss sich die Airline in solchen Fällen um Verpflegung und Unterkünfte kümmern.

Beiträge in folgender Höhe stehen Passagieren zu:

  • Verspätung von über 3 Stunden sowie einer Entfernung unter 1500 km – 250 Euro
  • Verspätung von über 3 Stunden sowie einer Entfernung von 1500 bis 3500 km – 400 Euro
  • Verspätung von über 3 Stunden sowie einer Entfernung über 3500 km UND Flug über die EU Grenzen hinaus – 600 Euro

Da es oft komplex ist, zu ermitteln, ob tatsächlich ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen besteht, haben es sich Anbieter wie z.B. Claim Flights darauf spezialisiert, Passagieren zu helfen. Die umfangreiche Datenbank von Claim Flights ermöglicht es, kostenfrei die Fluggastrecht-Ansprüche zu überprüfen. Dazu müssen lediglich Flugnummer und Flugdatum angegeben werden.

Geld-Magazin, 02.10.2015


gedruckt am  18.04.2024