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Abgeltungssteuer zurückholen: nicht schwierig und sehr sinnvoll

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Die Abgeltungssteuer wurde vor ein paar Jahren eingeführt, um die Einkommenssteuer zu vereinfachen: Sie hat den Effekt, dass Einkommenssteuerzahler, deren Grenzsteuersatz über 25 Prozent liegt, sich um die richtige Steuerzahlung ihrer Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden und Kursgewinne) keine Gedanken machen müssen. Wer hingegen einen niedrigeren Steuersatz hat, der sollte sich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen.

Abgeltungssteuer zurückholen: nicht schwierig und sehr sinnvoll © istock.com

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Was ist die Abgeltungssteuer?

Früher waren die Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen und Dividenden) bei der Einkommenssteurer zu deklarieren und wurden dort wie normales Einkommen behandelt, also mit dem Grenzsteuersatz belastet, der durch die sonstigen Einkommen festgelegt wird. Kursgewinne nach Verkäufen von Anlagen waren steuerfrei, wenn die Kapitalanlage mehr als ein Jahr gehalten wurde. Jeder Steuerzahler hatte (und hat immer noch) einen Freibetrag von 801 Euro für Kapitaleinkünfte pro Jahr. Diesen Freibetrag (bei Ehepaaren wird er verdoppelt) muss er gegenüber seiner Bank mit einem Freistellungsauftrag geltend machen.

Diese Regelung zur Steuerzahlung bei Kapitaleinkünften wurde abgeschafft. Nun werden bei jedem Einkommenszufluss aus Kapitaleinkünften (dies gilt sowohl für Zinsen wie für die Dividenden – aber auch für Kursgewinne), bei Beträgen die oberhalb des Freistellungsauftrags liegen, pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer erhoben. Dieser Betrag erhöht sich noch um die Ergänzungsabgabe und evtuell zu zahlende Kirchensteuer. Es gibt nun Fälle, bei denen diese Regelung zu hohen Einkommenssteuerzahlungen führt. Diese können sich aber die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer beim Finanzamt zurückholen.

Problematik und Überblick der Abgeltungssteuer bei verschiedenen Fällen

Liegt der Grenzsteuersatz höher als 25 Prozent dann ist die bestehende Regelung für den Steuerzahler positiv. Der Grenzsteuersatz ist der Prozentsatz, der für den letzten Euro noch zu versteuerndes Einkommen zu zahlen ist. Hier liegt dann der Steuersatz der Abgeltungssteuer unter dem persönlichen Steuersatz und daher braucht man nichts zu unternehmen.

Liegt hingegen der Grenzsteuersatz niedriger, dann ist die persönliche Steuerschuld auf die Kapitaleinkünfte niedriger als die Abgeltungssteuer.

Wie können Steuersparer ihre gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen?

Um die gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen muss man allerdings nur die Kapitaleinkünfte in der Einkommenssteuererklärung deklarieren. Dazu holt man sich nach Jahresende von seinen Banken entsprechende Ausdrucke, auf denen die Zeilen der Einkommensteuererklärung schon angegeben sind. Diese Zahlen müssen einfach aufsummiert und zusammen mit den Bescheinigungen beim Finanzamt eingereicht werden. Dieses bestimmt die tatsächliche Höhe der Einkommenssteuer auf Kapitaleinkünfte und überweist Überzahlungen an den Steuerzahler zurück oder verrechnet sie mit sonstigen Steuerzahlungen.

Wie hoch kann die Rückzahlung zu viel gezahlter Abgeltungssteuer ausfallen?

Die Höhe einer eventuellen Rückzahlung zu viel gezahlter Abgeltungssteuer hängt von der sonstigen Einkommenssituation ab. Liegt das gesamte Einkommen unter dem Existenzminimum (gegenwärtig etwa 8000 Euro pro Erwachsenen und Jahr), dann wird die komplette zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt erstattet.

Fazit: Abgeltungssteuer

Wer Zweifel daran hat, ob seine Abgeltungssteuer zu hoch ist, der deklariert einfach die kompletten Kapitaleinkünfte in der nächsten Steuererklärung. Das Finanzamt prüft dann, ob zu viel Abgeltungssteuer gezahlt wurde und zahlt diese ohne weitere Veranlassung automatisch zurück. Es ist also nicht schwer, zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen.

Geld-Magazin.de, 16.09.2010


gedruckt am  29.03.2024