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Erhöhung der Beiträge der privaten Krankenversicherung

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Ab Januar 2012 werden einige private Krankenversicherungen die Beiträge für ihre Mitglieder erhöhen.

Erhöhung der Beiträge der privaten Krankenversicherung © Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com

© Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com

Die Steigerungen fallen sehr unterschiedlich zwischen den Gesellschaften und auch den einzelnen Tarifen aus, zum Teil bleiben die Beiträge auch konstant oder sinken sogar leicht (AXA). Bei der ARAG, der Debeka, der Central-PKV, dem Deutschen Ring, der HanseMerkur, der Gothaer, der Nürnberger, Mannheimer und der universa sind die Erhöhungen hingegen beschlossene Sache. Vielfach haben die Versicherten schon die entsprechende Post erhalten. Die höchsten Steigerungen belaufen sich auf 40 Prozent.

Was können Versicherte tun?

Niemand muss eine Beitragserhöhung hinnehmen, sie ermöglicht die Kündigung der Police oder den Wechsel in einen anderen Tarif innerhalb derselben PKV-Gesellschaft. Dieser Weg ist eindeutig zu präferieren, wenn er auch mit der Versicherung ausgehandelt werden muss. Gesetzlich schreibt der § 204 VVG die Ermöglichung des Wechsels vor. Der stärkere Schritt - die Kündigung bei der bisherigen Gesellschaft und der Wechsel zu einer anderen PKV - ist mit größeren Schwierigkeiten, Nachteilen und Risiken verbunden. Folgende Nachteile können auftreten:

  • Es wird eine neue Gesundheitsprüfung fällig, der Tarif kann dadurch ungünstiger ausfallen als erhofft. Schlimmstenfalls kann die neue Gesellschaft den Policenantrag ablehnen, es besteht kein Kontrahierungszwang. Dann geht die Suche nach einer anderen privaten Krankenversicherung los, diese muss nicht günstiger sein als die bisherige Gesellschaft.
  • Beitragsrückerstattungen für das vergangene Jahr können entfallen.
  • Bei der neuen Gesellschaft kann der Versicherte für die ersten 18 Monate nur den Basistarif abschließen. Das muss nicht nachteilig sein, ein verminderter Gesundheitsschutz kann durch Zusatzpolicen ergänzt werden. Manche Versicherte hätten dennoch gern den Schutz über eine Vollversicherung.
  • Es gehen Altersrückstellungen verloren.

Die Behandlung von Altersrückstellungen seit der Gesundheitsreform 2009

Wer nach dem 01.01.2009 eine PKV abgeschlossen hat, kann bislang angesparte Altersrückstellungen zu einer neuen PKV mitnehmen, aber nur im Verhältnis zum neu abzuschließenden Basistarif. Der Verlust entspricht bei einem Wechsel zum 01.01.2012 etwa 20 bis 50 Prozent des angesparten Kapitals und ist zu verschmerzen. Wer allerdings vorher schon PKV-Mitglied war, verliert die Altersrückstellungen, bei langjährig Versicherten fällt dieser Verlust erheblich aus. Eine Faustregel besagt, dass der Wechsel zu einer anderen PKV zum Jahresbeginn 2012 für jüngere, gesunde, nicht länger als fünf Jahre Privatversicherte lohnend ist.

Der Wechsel in einen anderen Tarif bei der bisherigen PKV

Das wäre der Königsweg, den der § 204 VVG eindeutig bedingt. Die Versicherer mauern hier, ein Versicherungsnehmer muss auf dem Wechsel hartnäckig bestehen. Möglich sind:

  • eine Erhöhung der Selbstbeteiligung
  • Wechsel in den Basis- oder Standardtarif (dabei sind Leistungseinbußen hinzunehmen)
  • Verzicht auf bestimmte Teilleistungen

Praktisch empfiehlt sich ein PKV-Berater, der die Tarifmöglichkeiten untersucht und mit der PKV-Gesellschaft auch aushandelt. Er kennt die Spielregeln in den Vertragsabteilungen der PKV-Gesellschaften und kann auch den Versicherungsnehmer zum günstigsten Weg beraten.

Geld-Magazin.de, 05.12.2011


gedruckt am  28.03.2024