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Riesterförderung auch bei Sofort-Finanzierungen

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Rubrik: Immobilien

 

Der Fuchs von Schwäbisch Hall war wieder einmal der Schnellste. War die Fuchs WohnRente der erste Bausparvertrag mit Riester, so bieten die Schwaben nun weitere Produkte damit an.

Foto: Schwäbisch Hall

So profitieren jetzt auch Bausparer, deren Bausparvertrag nicht als "Fuchs WohnRente" abgeschlossen wurde, von der Riester-Förderung. Denn ab sofort sind auch neu auszuzahlende Bauspardarlehen riesterfähig.

Daneben wird jetzt die Sofort-Finanzierung  mit der Möglichkeit der Riester-Förderung angeboten. Hier wird der Riester-Bausparvertrag mit einem Vorausdarlehen gekoppelt. Damit wurden die doch sehr schwierigen Umsetzungsvorgaben des Gesetzgebers für die Riester-Förderung von Wohneigentum jetzt für jede Spar- und Darlehensform der Bausparkasse Schwäbisch Hall realisiert.

Ob sich für Riester-Bezugsberechtigte eher ein Riester-Vertrag mit Ziel Wohneigentum (Bauspar- oder Darlehensvertrag) rechnet, oder ein anderer Sparvertrag, muß jeweils nach der individuellen Situation durchgerechnet und entschieden werden. Eine Pauschalaussage ist nicht möglich, sie wäre irreführend.

Neben der Riester-Zulage sollten natürlich weiterhin die eigentlichen Konditionen des Produkts verglichen werden. So kann eine Baufinanzierung bei einem sehr günstigen Anbieter zusammen mit einem Riester-Sparvertrag insgesamt mehr Geld unterm Strich bringen / übrig lassen, als eine Sofort-Finanzierung mit Riester-Zulage.

 

 


gedruckt am  19.03.2024