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Riester-Bausparen und Wohn-Riester sind da

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Rubrik: Aktuell

 

Am 20. Juni verabschiedete der Bundestag das Eigenheimrentengesetz, rückwirkend zum 1. Januar 2008. Dass bedeutet, jetzt wird auch Wohneigentum als Altersvorsorge gefördert. Inzwischen sind diverse "Wohn-Riester"-Angebote auf dem Markt.

Foto: djd

Die ersten Bausparprodukte mit Riesterförderung wurden Anfang November 2008 angeboten.

  • Schwäbisch Hall bietet unter dem Namen "Fuchs WohnRente" einen riestergeförderten Bausparvertrag mit folgenden Konditionen an: Guthabenverzinsung 1 Prozent, der Regelsparbeitrag von 4 Promille der Bausparsumme führt in 10 ¼ Jahren zur Zuteilung. Das Bauspardarlehen wird mit 2,95 Prozent verzinst (effektiver Jahreszins nach Zuteilung 3,17 Prozent) und wird mit einem Tilgungsbeitrag von ebenfalls 4 Promille der Bausparsumme in 12 ½ Jahren getilgt. Die Riester-Zulage wird während der Sparphase als zusätzlicher Sparbetrag und während der Tilgungsphase als zusätzlicher Tilgungsbeitrag gut geschrieben. Die Riesterzulage verkürzt die Spar- und Tilgungszeit. Das Besondere an diesem (und allen anderen Riester-Bausparverträgen, die noch folgen werden): die Abschlußgebühr, die sonst immer auf einmal zu Beginn der Vertragslaufzeit zu zahlen ist, wird über 5 Jahre gestreckt. Bei Schwäbisch Hall beträgt sie übrigens 1 % der Bausparsumme.
  • Bei Wüstenrot heißt der Riester-Bausparvertrag "Wüstenrot Wohnriester". Nach erstem Eindruck wurden die bestehenden Tarife einfach jeweils um eine Variante "Riester" erweitert - nicht ungeschickt, da der Bausparer so größtmögliche Auswahl und Flexibilität hat. Der Schwäbisch Haller Tarif dagegen scheint mehr auf den Darlehensnehmer und weniger auf den "unentschlossenen" Bausparer ausgelegt zu sein.
  • BHW geht ab 12. Januar 2009 in die "Riesteroffensive". Das Internetangebot ist aber gering - trotz eifrigem Suchens und Klickens gelang es nicht, die Konditionen des Förder maXX im Detail herauszufinden ... es scheint sich um einen Bausparvertrag mit maximal 3,75 % p.a. Guthabenverzinsung zu handeln.
  • Auch die LBS wirbt verstärkt mit ihrem Riester-Angebot. Details verrät nur der Berater.
  • Andere Bausparkassen sind entweder noch dabei, an den neuen Produkten zu arbeiten, oder verzichten zugunsten der im Konzern vorhandenen Versicherungen darauf. Hier reiche ein anzubietendes Produkt, und das wäre das Riester-Versicherungsprodukt, ist häufig die Aussage.

Denn die Anforderungen für einen "Riester"-Bausparvertrag oder eine "Riester"-Baufinanzierung sind andere als an normale solche Produkte. Gut für den Häuslebauer ist, dass jetzt auch die Raten für die Baufinanzierung, oder die Sparraten für den Bausparvertrag, wie die bisherigen Riester-Produkte (Versicherungen, Fondssparpläne oder Banksparpläne) gefördert werden.
Ziel ist es, Wohneigentum in der Altersvorsorge angespartem Vermögen gleichzusetzen, also den Kauf, Bau oder die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum zu belohnen.

Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Bausparverträge in die Riesterförderung wurde die bisherige staatliche Förderung, nämlich die Wohnungsbauprämie, "eingeschränkt". Erhielt man sie bisher uneingeschränkt nach Ablauf der Bindefrist, egal ob man das Bauspardarlehen nahm, oder sich das Sparguthaben plus Zinsen auszahlen ließ, so muß man bei Abschluß ab dem 1.1.2009 immer die wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen. Will heißen: Bau, Kauf, Modernisierungsmaßnahme oder Kauf einer Einbauküche. Gerettet wurde nach massiver Intervention der Bausparkassen zumindest, dass Personen, die bei Vertragsabschluß jünger als 25 Jahre sind, kein Zweckbindung nachweisen müssen. Gut für Berufseinsteiger, die so an das regelmäßige Ansparen gewöhnt werden und dafür weiterhin "stattliche Belohnung" kassieren!

Letztere erhalten auch  bei Riester einen Vorteil: eine Einmal-Prämie von 200 Euro bei Abschluß eines Riester-Vertrages (egal welches Finanzprodukt dahinter steht).

Tipp: Lassen Sie sich nicht mit Verweis auf die staatlichen Förderungen unter Zeitdruck setzen! Prüfen Sie
a) genau, ob ein Bausparvertrag für Sie überhaupt sinnvoll ist
b) eventuell ein Riester-Bausparvertrag für Sie die bessere Lösung wäre (mehr Prämie?)
c) ob es zu einem Riester-Bausparvertrag nicht alternative Riester-Produkte gibt, die mehr Ertrag abwerfen (wenn Sie kein Ziel Wohneigentum haben)
d) ob Sie überhaupt wohnungsbauprämien-berechtigt sind - die Einkommensgrenzen sind relativ niedrig. 

Geld-Magazin.de, November 2008 


gedruckt am  19.04.2024