Finanzen > Aktuell

Ein negativer Schufa-Eintrag und seine Folgen

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 3.0 von 5. - 1 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Aktuell, Startseite

 

Schufa steht als Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Ratenkreditsicherung. In erster Linie ist die Schufa Vertragspartner der Banken und Sparkassen, mit der Aufgabe, Kreditinstitute und den Handel vor Zahlungsausfällen zu schützen. Hierzu sammelt die Schufa Informationen von Verbrauchern.

Ein negativer Schufa-Eintrag und seine Folgen

Hierzu gehört zum Beispiel wie viel Kredite, Girokonten oder Kreditkarten eine Person hat oder ob es in der Vergangenheit bereits zu Zahlungsausfällen gekommen ist. Bevor ein Kredit vergeben wird, prüfen die Banken die Bonität des Kreditnehmers, indem sie eine Schufa Auskunft einholen.

Nachteile bei einem negativen Eintrag

Wer einen negativen Eintrag in seiner Schufa Auskunft hat, für den ergeben sich eine Reihe von Nachteilen. So erhalten Verbraucher mit einer negativen Schufa nur noch schwer einen Kredit. Zudem kann es auch zu Schwierigkeiten kommen, wenn man beispielsweise eine neue Wohnung sucht oder einen Handyvertrag möchte. Neben Banken führen auch immer mehr Maklerbüros vor der Vergabe eines Mietvertrags eine Schufa-Abfrage durch.

Falsche Schufa-Eintragung

Es kommt immer wieder vor, dass beispielsweise eine Anfrage für einen Kredit abgelehnt und der Kreditnehmer sich dies nicht erklären kann. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben. So vergessen zum Beispiel Gläubiger immer wieder, der Schufa zu melden, dass eine Verbindlichkeit zwischenzeitlich getilgt wurde. Auch kommt es aufgrund von Verwechslungen immer mal wieder dazu, dass Eintragungen bei einer falschen Person durchgeführt werden. Ein weiterer Grund wäre, dass die Schufa selbst vergessen hat, einen Eintrag nach der entsprechenden Frist zu löschen.

Um zu überprüfen, dass keine falschen Einträge in der Schufa vorhanden sind, sollten Verbraucher regelmäßig eine Schufa-Auskunft über sich einholen. Jeder Verbraucher hat die Möglichkeit einmal pro Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft einzuholen. Hierzu sendet kann man einen entsprechenden Brief an die Schufa. Alternativ ist es natürlich auch möglich, persönlich eine Geschäftsstelle der Schufa aufzusuchen.

Wer in seiner Schufa Auskunft Einträge findet, die nicht korrekt sind, hat die Möglichkeit, diese löschen zu lassen. Hierzu sollte er umgehend Kontakt mit der Schufa aufnehmen und die betreffenden Einträge melden. Um den genauen Sachverhalt zu klären, nimmt die Schufa mit dem entsprechenden Vertragspartner Kontakt auf. Bis der Sachverhalt geklärt ist, wird der betreffende Eintrag gesperrt. Dieser ist dann für andere Unternehmen und Banken nicht mehr sichtbar. Erweist sich der Eintrag tatsächlich als falsch, wird dieser durch die Schufa gelöscht. Der Verbraucher erhält hierüber eine entsprechende Nachricht.

Geld-Magazin.de, 15.12.2011


gedruckt am  19.04.2024