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Details zur Abwrackprämie

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Rubrik: Auto verkaufen

 

Die Mitte Januar beschlossene Abwrackprämie war ein Anreiz, sein altes Auto loszuwerden und sich einen Neuwagen zu kaufen. Laufend wurde sie nachgebessert; die Antragsflut war riesig. Per 2. September war der Topf dann leer. Hier die Details.

Foto: Honda CRX, Liebhabermodell

Die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro gibt es

  • bis maximal 31.12.2009 bzw. vorher beendet, wenn der aufgestockte Fördertopf von 5 Mrd. Euro (= 2 Mio. Anträge) aufgebraucht ist. Das war am 2. September Punkt 10.14 Uhr der Fall.
  • wenn man sein mindestens 9 Jahre altes Auto verschrotten läßt (Erstzulassung vor dem 14.1.2000)
  • nur für private Autohalter
  • der bisherige Wagen  muss mindestens 1 Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein (Nachbesserung im März: auch Erben können die Abwrackprämie beantragen)
  • wenn sie sich dafür einen Neu- oder Jahreswagen zulegen (zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen, bzw. Wagen, die längstens 1 Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Autohersteller oder Autohändler zugelassen waren; Leasingfahrzeuge werden auch anerkannt)
  • und der Neuwagen mindestens die Euro-4-Abgasnorm einhält.

Es galt das Schnelligkeitsprinzip: wer zu spät kommt, kriegt dann nichts mehr.  Als Nachweise für die Auszahlung werden benötigt:

  • der Verwertungsausweis des Demontagebetriebes (eine Liste aller anerkannten Schrotthändler gibt es unter altfahrzeugstelle.de)
  • den Nachweis der Kfz-Zulassungsstelle über die endgültige Abmeldung.

Damit der Verwertungsbetrieb auch wirklich verschrottet, und nicht das alte Auto in betrügerischer Absicht dann noch unter der Hand weiterverkauft, soll der Kfz-Brief im Original bei der Behörde mit eingereicht werden.

Problem lange Lieferzeiten: hier wurde nachgebessert. Ab 30. März gilt die Regelung, dass man sich mit dem gültigen Kaufvertrag die Abwrackprämie bei der Behörde "reservieren" lassen kann. Das erfolgt ausschließlich per Internet, das Formular finden Sie auf der Bafa-Seite. Nach Eingang erhalten Sie einen Bescheid.
Wichtig: Die Bafa-Seite wurde um 2. September "abgeschaltet". Dafür gibt es einen Verweis auf eine neue Siete, ab 3. September, für Nachrücker.  Dort kann sich für eine Liste mit maximal 15.000 "Nachrückern" anmelden - und wird berücksichtigt für den Fall, dass bereits gestellte Anträge dann doch nicht ausgezahlt werden.

Der Verschrottungsnachweis muss dann später per Post nachgereicht werden; dann wird die Prämie auch erst ausgezahlt. Für die Nachreichung haben Sie 6 Monate ab Zugang des Reservierungsbescheides Zeit.

Mehr Informationen

Für Fragen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ab Montag, 19. Januar, eine (leider nicht kostenlose) Hotline geschaltet: 06196/908470.

Lohnt sich die Abwrackprämie?

Bevor Sie Ihren alten Wagen zum Verwerter geben, prüfen Sie besser seinen Marktwert als "Gebrauchten". Oft erhalten Sie mehr als die 2.500 Euro, wenn Sie ihn privat verkaufen. Oder der Autohändler zahlt mehr, wenn Sie ihn in Zahlung geben.

Gerade  Autos "deutscher Wertarbeit" wie Audi, BMW, Mercedes haben bei Alter 9 oder 10 Jahre noch einen wesentlich höheren Zeitwert als die gebotenen 2.500 Euro.