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Führerschein im Ausland – Neue Regelungen

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Rubrik: KFZ-Versicherungen, Startseite

 

Personen, die ihre amtliche Fahrerlaubnis nicht in Deutschland, sondern im Ausland erwerben, dürfen damit grundsätzlich auch in der Bundesrepublik auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Dafür müssen allerdings einige rechtliche Regelungen beachtet werden. Seit Juli 2011 gelten in Deutschland neue Gesetze im Umgang mit im Ausland erteilten Führerscheinen. Diese Änderungen treffen in erster Linie minderjährige Autofahrer – sie dürfen künftig nicht mehr hinter das Lenkrad.

Führerschein im Ausland – Neue Regelungen © Gina Sanders - Fotolia.com

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Führerscheine nicht mehr anerkannt

Der ADAC weist aktuell auf die veränderte Rechtslage hin, die vor allem minderjährige Autofahrer betrifft. Zum 1. Juli 2011 ist die neue Gesetzgebung in Kraft getreten. Sie besagt, dass Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Bislang galt die Regelung, dass minderjährige Fahrer ihren im Ausland erworbenen Führerschein auch in Deutschland nutzen konnten. Wurde im Rahmen eines Schüleraustausches oder eines freiwilligen sozialen Jahres im Ausland eine Fahrerlaubnis erworben, durften die Minderjährigen damit bis zu sechs Monate nach ihrer Rückkehr ein Kraftfahrzeug bedienen. Nach Erreichen des in der Bundesrepublik nötigen Mindestalters konnten die Führerscheine mit Prüfungserleichterung umgeschrieben werden. Lizenzen aus anderen Staaten der EU oder aus Mitgliedstaaten der EWR waren auch ohne eine Änderung gültig.

Die neuen Bestimmungen für Minderjährige

Seit dem 1. Juli dürfen minderjährige Autofahrer nur noch mit einem deutschen Führerschein unterwegs sein. Sie können ihre Fahrerlaubnis noch umschreiben, müssen dafür aber mindestens 18. Jahre alt sein oder das begleitende Fahren ab 17 in Anspruch nehmen. Die neuen Regelungen betreffen auch ausländische, minderjährige Fahrer. Zu beachten sind die Fristen, die es bei einigen Fahrlizenzen aus dem Ausland gibt. Nur ein gültiger Führerschein kann in Deutschland umgeschrieben werden.

Fahren ohne Führerschein

Wer die neuen Regelungen missachtet und dagegen verstößt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Es droht ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein. Dies zieht zudem eine Führerscheinsperre mit sich, so dass die minderjährigen Fahrer nicht mit 18 Jahren ihre Erlaubnis erhalten können.

Eine Missachtung der Bestimmungen kann auch aus finanzieller Sicht schwerwiegende Folgen haben. Es besteht kein Versicherungsschutz, bei einem verschuldeten Unfall trägt der Fahrer die Schuld und damit die finanzielle Last. Kommt ein Mensch zu schaden, können die Kosten leicht eine fünf- bis sechsstellige Summe erreichen.

Geld-Magazin.de, 01.08.2011