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Mehrkosten für Autobesitzer durch die vorgesehene Umstufung bei Kfz Typ- und Regionalklasse

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Viele Autofahrer befürchten Mehrkosten durch die übliche Umstufung der Kfz Typ- und Regionalklasse. Einmal im Jahr gehen die Versicherungsgesellschaften hin und legen je nach Schadensvorfällen Veränderungen der Einstufung (Umstufung) der Kraftfahrzeuge fest. Unabhängige Vergleichsportale für die Kfz -Versicherung gehen davon aus, dass für bestimmte Fahrzeuge Mehrkosten von mehr als 200 Euro pro Jahr nach der Umstufung die Folge sein könnten. Etwa ein Drittel aller Versicherungsverträge könnten betroffen sein.

Mehrkosten für Autobesitzer durch die vorgesehene Umstufung bei Kfz Typ- und Regionalklasse © Primabild - Fotolia.com

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Termin zur Umstufung der Kfz Typ- und Regionalklassen

Wie auch in anderen Fällen des Kfz-Versicherungs-Wechsels ist der 30.11. des aktuellen Jahres der entscheidende Stichtag. Zwar kann die Umstufung der Kfz  Typ- und Regionalklassen für Neuverträge bereits jetzt Anwendung finden, doch bei laufenden Verträgen werden die Umstufung der Kfz Typ- und Regionalklassen erst zu Beginn der nächsten Hauptfälligkeit der Versicherungsbeiträge wirksam.  

Diese ist bei den meisten Verträgen der erste Januar des Folgejahres. Verbraucher, die wegen der Umstufung der Kfz Typ- und Regionalklassen ihre Versicherung wechseln wollen, müssen also die Kündigung einen Monat vorher, also bis zum 30.11. des laufenden Jahres umsetzen.

Wer ist von der Umstufung der Kfz Typ- und Regionalklassen betroffen?

Prinzipiell kann es jeden Versicherungsnehmer einer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung treffen. Verantwortlich für das Verfahren ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), der einen Treuhänder beauftragt, die Schadenshäufigkeit der einzelnen Kfz Typ- und Regionalklassen zu prüfen.  

Hierbei werden mehrere 10.000 unterschiedliche Fahrzeugtypen berücksichtigt. Experten schätzen, dass etwa ein Drittel aller Verträge betroffen sind. Allerdings kommt es nicht nur zu Mehrkosten: Durch die Umstufung der Kfz Typ- und Regionalklassen können auch Kostensenkungen eintreten.

Auswirkungen auf die Versicherung und Handlungspotential der Autobesitzer

Sofern Mehrkosten auf den Autobesitzer wegen der Umstufung der Kfz Typ- und Regionalklassen erkennbar sind, kann dieser eine Kündigung der gegenwärtigen Versicherung umsetzen und sich eine günstigere Versicherung suchen. Generell ist hier wieder der oben angesprochene Termin 30.11. in den meisten Fällen zu beachten. Allerdings hat der Autobesitzer in jedem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umstufung der Kfz Typ- und Regionalklassen.

Aber auch die Autobesitzer, die durch die Umstufung der Kfz Typ- und Regionalklassen niedrige Beiträge zu entrichten haben, können dies und den möglichen Kündigungstermin als Anlass nutzen, über eine Veränderung der Autoversicherung nachzudenken. Denn möglicherweise gibt es eine andere Haftpflicht- oder Kaskoversicherung, die bessere Konditionen oder niedrigere Beiträge bietet, als sie bei der gegenwärtige Versicherung erhalten können.

Um solche Versicherungen zu finden, nutzt man am besten mehrere Vergleichsportale im Internet und überprüft die gefundenen Daten durch Direktabruf der Konditionen und Beitragszahlungen auf der Website der jeweiligen Versicherung.

Geld-Magazin.de, 18.10.2010