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SSV, Sales: Umtausch nicht immer Ihr gutes Recht

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Rubrik: Schnäppchen

 

Seit 26. Juli lockt der Sommerschlussverkauf die Käufer in Massen in die Läden. Obwohl eigentlich offiziell abgeschafft, gibt es wieder viele "SSV"-Sonderangebote. Und bei fast allen Schnäppchen steht "reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen". Ist das zulässig? Wie sieht Ihr Recht als Käufer aus?

Tipps zu SSV und Umtausch bei reduzierter Ware

Das tolle Shirt für 5 Euro ist doch zu grell? Dann einfach umtauschen, denken viele. Das ist aber nicht selbstverständlich.
Nach dem Gewährleistungsrecht ist der Händler nur bei mangelhafter Ware gezwungen, nachzubessern oder umzutauschen. Das gilt sowohl im Schlussverkauf, bei Sonderangeboten, als auch bei normaler, nicht reduzierter Ware.

Auch reduzierte Ware muss umgetauscht werden: wenn sie Mängel hat

Wenn also steht "reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen", dann muss der Verkäufer nur mangelhafte Ware zurücknehmen, andere nicht - also auch das Shirt nicht, das einfach nur von der Farbe nicht gefällt.

Ohne Vorliegen eines Mangels handelt der Verkäufer kulant, wenn er umtauscht. Es besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch.
Allerdings kann bei Kauf ein Umtauschrecht vereinbart werden. Dies sollte immer schriftlich geschehen, ausreichend ist ein Vermerk auf dem Kassenbon.
Meist - wie bei den großen Ladenketten - steht es bereits vorgedruckt mit darauf.

Käufer von SSV-Schnäppchen, die auf Nummer sicher gehen wollen, lassen sich das Umtauschrecht, wenn nicht sowieso generell durch den Händler angeboten, dementsprechend bestätigen.

Tipp: Bei Umtausch / Rückgabe haben Sie übrigens kein Anrecht auf Bargeld. Der Verkäufer muss nur in gleichwertige Ware bzw. in einen Einkaufsgutschein bei ihm tauschen. Ausnahme: Das Stück wird wegen Mangel zurückgegeben, und es gibt kein gleichwertiges Stück mehr (ausverkauft zum Beispiel). Dann können Sie auf "Geld zurück" bestehen.

Geld-Magazin.de, 27.07.2010