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Kfz-Steuer: Neu ab 1. Juli 2009

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Rubrik: Auto kaufen

 

Ab 1. Juli 2009 ist die Kfz-Steuer neu geregelt. Autos werden nicht mehr nur nach Hubraum, sondern auch nach CO2-Ausstoß besteuert. Was sich genau ändert, wer betroffen ist ... hier die Übersicht.

Foto: Geld-Magazin.de

Neuzulassungen: Neue Kfz-Steuer greift

Alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden, werden nach der neuen Regelung besteuert. Diese lautet:

Sockelbetrag, bezogen auf den Hubraum
- für Benziner 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum
- für Diesel mit Partikelfilter 9,50 Euro / angefangene 100 ccm
- für Diesel ohne Partikelfilter 10,70 Euro / angefangene 100 ccm

plus ein CO2-Ausstoß-abhängiger Betrag
- 120 Gramm CO2-Ausstoß / km sind "frei"
- für jedes 1 Gramm darüber je 2 Euro.

Nach allen bisherigen Berechnungen profitieren Kleinwagen besonders von dieser Neuregelung; hier gibt es das größte Sparpotential.

Zulassungen Neuwagen bis 30. Juni 2009

  1. Bei Autos, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden, prüft das Finanzamt und setzt die für den Fahrzeughalter günstigere Variante an.
  2. Bei Zulassung eines Euro-4-Fahrzeugs bis 30. Juni 2009 gibt es ein Jahr Steuerbefreiung (bis 30. Juni 2010).
  3. Bei Zulassung eines Euro-5-Fahrzeugs gibt es Steuerbefreiung bis 31. Dezember 2010.
  4. Für alle älteren Autos gilt: Alte Regelung, Kfz-Steuer wie bisher.

Kauf eines Gebrauchtwagens

Alle Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, und jetzt neu zugelassen werden, fallen weiterhin unter die "alte" Regelung, Kfz-Steuer nach Hubraum.
Ab 2013 ist dann eine Überführung des "Altbestandes" in eine CO2-Ausstoß-abhängige Besteuerung vorgesehen.

Berechnung "neue" Kfz-Steuer

In unserem Steuerrechner "KfZ" können Sie sich ausrechnen, wieviel Steuern Sie für Ihren Wagen nach der Neuregelung zahlen müßten. Hinweis: Für den CO2-Ausstoß gelten die Werksangaben, und nicht der tatsächliche Wert (oft höher, da nicht im Labor erzielt). 

Geld-Magazin.de, 26. Juni 2009