Kfz-Steuer: Neu ab 1. Juli 2009
Ab 1. Juli 2009 ist die Kfz-Steuer neu geregelt. Autos werden nicht mehr nur nach Hubraum, sondern auch nach CO2-Ausstoß besteuert. Was sich genau ändert, wer betroffen ist ... hier die Übersicht.
Neuzulassungen: Neue Kfz-Steuer greift
Alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden, werden nach der neuen Regelung besteuert. Diese lautet:
Sockelbetrag, bezogen auf den Hubraum
- für Benziner 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum
- für Diesel mit Partikelfilter 9,50 Euro / angefangene 100 ccm
- für Diesel ohne Partikelfilter 10,70 Euro / angefangene 100 ccm
plus ein CO2-Ausstoß-abhängiger Betrag
- 120 Gramm CO2-Ausstoß / km sind "frei"
- für jedes 1 Gramm darüber je 2 Euro.
Nach allen bisherigen Berechnungen profitieren Kleinwagen besonders von dieser Neuregelung; hier gibt es das größte Sparpotential.
Zulassungen Neuwagen bis 30. Juni 2009
- Bei Autos, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden, prüft das Finanzamt und setzt die für den Fahrzeughalter günstigere Variante an.
- Bei Zulassung eines Euro-4-Fahrzeugs bis 30. Juni 2009 gibt es ein Jahr Steuerbefreiung (bis 30. Juni 2010).
- Bei Zulassung eines Euro-5-Fahrzeugs gibt es Steuerbefreiung bis 31. Dezember 2010.
- Für alle älteren Autos gilt: Alte Regelung, Kfz-Steuer wie bisher.
Kauf eines Gebrauchtwagens
Alle Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, und jetzt neu zugelassen werden, fallen weiterhin unter die "alte" Regelung, Kfz-Steuer nach Hubraum.
Ab 2013 ist dann eine Überführung des "Altbestandes" in eine CO2-Ausstoß-abhängige Besteuerung vorgesehen.
Berechnung "neue" Kfz-Steuer
In unserem Steuerrechner "KfZ" können Sie sich ausrechnen, wieviel Steuern Sie für Ihren Wagen nach der Neuregelung zahlen müßten. Hinweis: Für den CO2-Ausstoß gelten die Werksangaben, und nicht der tatsächliche Wert (oft höher, da nicht im Labor erzielt).
Geld-Magazin.de, 26. Juni 2009