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Gebrauchtwagenverkauf: Verlust steuerwirksam absetzbar
Rubrik: Auto verkaufen
Viele wissen es nicht, und verschenken so Geld. Kauft man einen gebrauchten PKW, und verkauft man ihn innerhalb eines Jahres mit Verlust wieder, so ist dieser Verlust steuermindernd.
Dies entschied der Bundesfinanzhof dieses Jahr (AZ IX R 29/06 vom 22.4.2008).
Denn beim Verkauf des Gebrauchten innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung handelt es sich um ein sogenanntes Spekulationsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG).
Private Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter als Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte unterliegen als sonstige Einkünfte der Besteuerung. Oder eben bei einem Verkauf mit Verlust dann steuermindernd bei der Einkommenssteuererklärung.
Geklagt hatte ein Käufer/Verkäufer eines BMW-Cabrios, der einen Verlust von rund 10 % innerhalb eines Jahres realisiert hatte.