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Immer mehr Rechtsstreitigkeiten bei Auslandsreisen mit dem Auto

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Die weltweite Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren leider tendenziell verschlechtert. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf das Reiseverhalten der deutschen Verbraucher. So bevorzugen aktuell wieder mehr und mehr Urlauber eher klassische europäische Reiseländer, die mit dem Auto erreichbar sind. Die ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG hat dies auch gespürt und im Jahr 2016 zehn Prozent mehr Rechtsstreitigkeiten im Ausland wahrgenommen. Die Gesellschaft betreut jährlich einige tausend Auslandsfälle.

Auch bei den zehn ADAC-Auslandsnotrufstationen der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG haben sich die Verschiebungen im Reiseverhalten bemerkbar gemacht: Jährlich gehen dort über 740.000 Hilferufe ein. Die Zahl der Kfz-Schadenfälle in Europa stieg 2016 um rund sechs Prozent auf 195.000. Ebenso erhöhte sich die Zahl der Unfälle in Deutschland zugelassener Autos mit ausländischen Fahrzeugen im selben Zeitraum um neun Prozent auf 32.384 Fälle, so der Zentralruf der deutschen Autoversicherer (GDV).

In diesem Fall ist eine Rechtschutzversicherung sehr wichtig. Andernfalls kann es sehr teuer werden für die Betroffenen. Geht es beispielsweise um einen Unfall mit Schadensersatzforderung im Urlaubsland, werden in den meisten Fällen dem Geschädigten nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch die entstehenden Prozess- und Übersetzungskosten in Rechnung gestellt. Bei Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten entstehen schnell enorme Kosten, wie der Fall eines Versicherungsnehmers der ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG deutlich macht: Der Autofahrer hatte eine Panne in Schweden, woraufhin eine lokale Werkstatt die Reparatur übernahm. Als die Reparatur schiefging, fanden sich die Parteien vor Gericht wieder. Da in Schweden, wie es oft im Ausland gehandhabt wird, die Anwaltstätigkeit nach Stunden berechnet wird, sind die Gebühren schwer kalkulierbar. Die Kosten der Streitigkeiten summierten sich am Ende auf 20.000 Euro, die der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz für den Betroffenen übernahm.

Nicht nur Gerichtskosten können den Urlaubern ein großes Loch ins Sparschwein reißen. Denn in vielen europäischen Ländern sind die Bußgelder für zu schnelles Fahren, Telefonieren am Steuer und Fahren unter Alkoholeinfluss um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Ein Widerspruchsverfahren kann sich daher ein einigen Fällen wirklich lohnen. Beispielsweise muss ein Autofahrer, der 20 Stundenkilometer schneller fährt als erlaubt, hierzulande 35 Euro Verwarnungsgeld zahlen. In Schweden wären dafür mindestens 250 Euro fällig und in Norwegen sogar 420. Wer am Steuer telefoniert, muss in den Niederlanden (230 Euro) und in Spanien (ab 200 Euro) am tiefsten in die Tasche greifen. Wenn Sie noch ein Bußgeld offen haben, können Sie mit etwas Glück und Fußballsachverstand mit Sportwetten den fehlenden Betrag gewinnen.

Der Verkehrs-Rechtsschutz vom ADAC bietet einen Dreifach-Schutz in den Rubriken Verkehr, Freizeitsport und Reisen an. Hier werden nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden, sondern auch die Gebühren für notwendige Gutachten und eventuelle Reisekosten zu einem ausländischen Gericht. Die ADAC-Rechtsschutzversicherung benennt außerdem deutschsprachige Vertrauensanwälte im Ausland, die Betroffenen in ihrer Rechtssache beiseite stehen.

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