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Regionalklassen in der Kfz-Versicherung

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Rubrik: KFZ-Versicherungen, Startseite

 

Der Beitrag der Kfz-Versicherung setzt sich aus einer Reihe verschiedener Faktoren zusammen. Manche kann der Versicherungsnehmer beeinflussen, manche der Versicherer. Es gibt aber auch Faktoren, die von einem unabhängigen Treuhänder jährlich neu ermittelt werden. Dazu gehören die Regionalklassen.

© Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia

Regionalklassen richten sich nach Zulassungsbezirk

Die Regionalklassen ermitteln sich durch die Schadenhäufigkeit eines Zulassungsbezirkes. Fällt die Unfallhäufigkeit niedrig aus, dann ist auch die Regionalklasse niedrig. Relevant sind auch die Anzahl und die Art der Fahrzeuge, die in einer Region zugelassen sind. In ländlichen Gegenden ist die Regionalklasse daher oft geringer als in städtischen Regionen. Das macht sich dann im Versicherungsbeitrag der Kfz-Versicherung bemerkbar. Die Regionalklassen werden dabei nach den Versicherungsarten unterteilt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkasko und die Vollkasko erhalten jeweils eine eigene Regionalklasse.

Die Regionalstatistik

Ein Treuhänder ermittelt jährlich die neuen Regionalklassen. Dabei teilt er alle Zulassungsbezirke in zwölf verschiedene Risikoklassen ein, wobei die Klasse zwölf die teuerste ist. Für das Jahr 2012 bedeutet das, dass die Autofahrer in Münster am günstigsten fahren. Auch Magdeburg, Kiel und Bremen sind günstige Regionen. Am teuersten fahren die Autobesitzer in Berlin, Augsburg, Hamburg und München. Da gilt die höchste Risikoklasse zwölf.

Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung

Für bestehende Verträge gilt die Änderung ab dem 01.01.2012. Die Versicherten erhalten eine schriftliche Information über die Änderung der Regionalklassen und die damit verbundenen Beitragsänderungen. Erhöht sich der Beitrag damit, besteht für die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen ab Zugang des Schreibens. Die Regionalklassen gelten jedoch bereits seit dem Oktober 2011. Wer seine Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel gekündigt hat, der hat in seinem neuen Vertrag bereits die veränderten Regionalklassen. Für ihn besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Geld-Magazin.de,23.01.2012