Sie befinden sich hier: Home > Einkaufen > Online Shoppen
Einkaufen > Online shoppen

Kürzere Widerrufsfrist bei Online-Auktionen

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 5.0 von 5. - 1 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Online shoppen

 

Am 11. Juni 2010 tritt nicht nur die Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft, sondern auch eine Änderung im Widerrufsrecht. Das verdanken wir dem "Gesetz zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechtes".

Schnell ersteigert, schnell widerrufen: Widerrufsfrist ab 11.6.2010 nur noch 14 Tage

Und das ändert sich:

Der Zeitraum zum Widerruf von Geschäftsabschlüssen bei Internetauktionen verkürzt sich von einem Monat auf 14 Tage. Damit dies greift, muss der Käufer nach Ende der Auktion unverzüglich schriftlich (per E-Mail reicht) über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Zusätzlich muss er bereits vor Abgabe seines Gebotes - verständlich, deutlich und nachvollziehbar - über die Möglichkeit, die Bedingungen und Rechtsfolgen eines etwaigen Widerrufes informiert worden sein.

Falls eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt ist, gilt weiterhin die bisherige Widerrufsfrist von 1 Monat ab Wareneingang. Das gilt immer dann, wenn der Käufer Privatnutzer ist, und der Verkäufer gewerblich tätig.

Angleichung Widerrufsfristen online-Auktionen und online-Käufe

Damit gelten dann bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform wie ebay, und solchen in einem normalen Internetshop weitgehend die gleichen Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen. Das macht es für die Käufer einfacher und übersichtlicher.

Geld-Magazin.de, 9.6.2010