Sie befinden sich hier: Home > Einkaufen > Online Shoppen
Einkaufen > Online shoppen

Kundenrechte beim Online-Einkauf

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 5.0 von 5. - 1 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Online shoppen

 

Was sie zum Einkauf im Internet wissen müssen

© Subbotina Anna - Fotolia.com

© Subbotina Anna - Fotolia.com

Viele Menschen bestellen mittlerweile lieber online, das geht bequem von zu Hause aus und ist zu jeder Tageszeit möglich. Der Nachteil ist, dass z.B. Kleidung vor dem Kauf nicht anprobiert werden kann und eventuell zurückgegeben werden muss. Die Rechte der Kunden sind jedoch im Internet vielfältiger, als beim herkömmlichen Umtausch im Laden. Verbraucher sollten dennoch einige Dinge beachten, da Verkäufer nicht immer dazu verpflichtet sind das Geld zurückzuzahlen.

Auf Wiederrufsrecht muss hingewiesen werden

Anders als beim normalen Einkauf, gibt es im Internet ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht. Generell können Kunden die Ware innerhalb von zwei Wochen zurückschicken und bekommen bei Vorauszahlung ihr Geld zurück. Diese Frist muss jedoch nur eingehalten werden, wenn der Käufer beim Kauf  der Ware vom Händler über das Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt wurde. Dies muss in schriftlicher Form erfolgen, z.B. durch eine Email nach Kaufabschluss. Ein bloßer Hinweis auf der Internetseite des Händlers ist nicht gültig, da dieser jederzeit veränderbar ist. Bekommen Verbraucher keine schriftliche Widerrufsbelehrung ist die zweiwöchige Frist hinfällig und der Kunde kann auch zu einem späteren Zeitpunkt vom Kauf zurücktreten. Erreicht die Widerrufsbelehrung den Käufer erst zu einem deutlich späteren Kaufzeitpunkt, verlängert sich die Rückgabefrist auf vier Wochen. Geschädigte und zurückgeschickte Ware muss vom Händler nicht komplett ersetzt werden. Ist die Schädigung der Ware auf Gebrauchsspuren zurückzuführen, kann der Händler einen Teil des Kaufpreises einbehalten.

Bei Rückgabe muss die Erstattung der Kosten erfolgen

Hat der Kunde die Ware ordnungsgemäß an den Verkäufer zurückgeschickt, muss dieser den Warenwert zurück überweisen. Eine bloße Gutschrift auf das Kundenkonto ist nicht erlaubt, es sei denn die Ware wurde nur aus Kulanz zurückgenommen. Bei einer Gutschrift auf dem Kundenkonto sollte sich der Besitzer nicht allzu lange Zeit lassen diese einzulösen. Denn für Beträge auf dem Kundenkonto gelten gesetzliche Verjährungsfristen. Wurde die Gutschrift nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres nicht eingelöst, verfällt diese.
Hat der Kunde einen Gutschein von Freundes oder durch den Anbieter bei Rabattaktionen erhalten, muss dieser auch tatsächlich eingelöst werden. Eine Recht auf die Barauszahlung eines Gutscheins  gibt es nicht. Dies gilt auch, wenn ein Produkt mit einem Gutschein bezahlt wurde. Bei Reklamation muss im Gegenzug kein Geld ausbezahlt werden, sondern es kann eine weitere Gutschrift auf das Kundenkonto durch den Händler erfolgen.

Ist die Ware mangelhaft oder beschädigt, kann diese innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist eingetauscht werden. Zunächst muss der Händler jedoch nach geltendem recht den beschädigten Artikel umtauschen oder reparieren. Kann er das nicht, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückbekommen.

Wichtig ist es, sich vor Abschluss eines Kaufvertrages die gesetzlichen AGBs durchzulesen und sich seine Umtauschrechte klar zumachen. Dann steht einem entspannten Einkauf im Internet nichts im Wege.

Geld-Magazin, 02.12.2013