Versandkosten sind bei Widerruf zu erstatten
Wenn ein Kunde innerhalb der gesetzlichen Frist einen Kauf im Versandhandel widerruft, so muss nicht er, sondern der Verkäufer die Hinsendekosten der Ware tragen (EuGH Az C 511-08 vom 15.04.2010).
Damit gewann die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ihre Musterklage gegen den Versandhändler Heinrich Heine GmbH in letzter Instanz, vor dem Europäischen Gerichtshof.
Nach der Fernabsatzrichtlinie, die EU-weit gilt, dürfen dem Käufer maximal die Kosten für die Rücksendung der Ware nach Widerruf auferlegt werden. Das ist Ermessenssache des Händlers. Die Versandkosten, also für die Hinsendung, gehören zum Kaufvorgang selbst, sind nicht zu trennen, und müssen deshalb bei Widerruf des Kaufes auch wieder zurückerstattet werden, zusammen mit dem Kaufpreis.
Aber Achtung: Das gilt nur für den Widerruf des kompletten Kaufes. Wenn Sie mehrere Waren bestellt haben, und nur einen / einige Teil(e) widerrufen, dann müssen Sie die Hinsendekosten selbst tragen.
Geld-Magazin.de, 18.04.2010