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Schnäppchen ersteigern bei Zoll und Fundbüro

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Auktionshammer © Africa Studio - Fotolia.com

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Lost and Found

Fahrräder, Brillen, Koffer, Schmuck – in Fundbüros findet sich so einiges und manchmal fragt man sich, warum keiner diese Sachen vermisst. Wenn sich der Eigentümer der Fundsache nach einer Aufbewahrungszeit von mindestens sechs Monaten nicht beim Fundbüro meldet, hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nimmt dieser sein Recht auf Anspruch nicht wahr, wird die Stadt oder Gemeinde zum Eigentümer der Sache. In diesem Fall werden die Fundsachen in größeren zeitlichen Abständen und nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt oder Gemeinde.
Da die Fundstücke bei einer öffentlichen Versteigerung oft nicht auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden und auch die Verkehrstüchtigkeit der Fahrräder nicht gewährleistet wird, gilt bei vielen Fundsachenversteigerungen: Gekauft wie besehen! Der Erwerber hat im Nachhinein also keine Gewährleistungsansprüche beim Erwerb mangelhafter Sachen. Aus Platzgründen ist es meist auch nicht möglich, beispielsweise die Fahrräder genauer unter die Lupe zu nehmen. Dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man ein Fundrad erwerben möchte.

Zoll

Eine andere Art der Versteigerung ist die Zollauktion. Dabei werden bewegliche Sachen, die gepfändet, sichergestellt oder beschlagnahmt wurden, öffentlich versteigert. Des Weiteren werden auch hier Fundsachen oder ausgesonderte Gegenstände aus dem Verwaltungsbereich veräußert. Einen Überblick über die zu versteigernden Sachen bekommt man auf der Seite www.zoll-auktion.de. Nach erfolgreicher Registrierung kann dort auch direkt ein Gebot abgegeben werden. Bei jedem Posten sind auch Besichtigungs- und Abholort angegeben, um die Möglichkeit zu haben, sich die zu ersteigernde Sache einmal genauer anzuschauen. Gegen die Zahlung zusätzlicher Versandkosten ist es teilweise auch möglich, sich die erworbene Sache auf dem Postweg zusenden zu lassen.

Koffer als Überraschungspaket

Auf der Seite www.kofferauktion24.de werden Koffer und Fundsachen im Auftrag der Lufthansa AG Frankfurt öffentlich versteigert. Nachdem verbotene Gegenstände, Bargeld, verderbliche Waren und nasse Sachen aus den Koffern entfernt wurden, werden diese versteigert. Ob es sich dabei um einen Koffer handelt, der auf der Hin- oder der Rückreise verloren gegangen ist, ist nicht bekannt. Dementsprechend ist die Ersteigerung eines Koffers, dessen Inhalt man vorher nicht begutachten kann, ein bisschen wie ein Überraschungsei und man weiß nicht, ob man nur ein Haufen dreckiger Wäsche ersteigert oder vielleicht doch ein paar nette Urlaubssouvenirs.

Geld-Magazin, 11.03.2013

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