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Spritschlucker oder Sparwunder?

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Rat vom Fachmann zum Nutzen des Energieausweises für Mieter und Immobilienkäufer.

(djd). Thomas Kwapich, Experte bei der Deutschen Energie-Agentur (dena), über die Vorteile des Energieausweises, der ab 2009 Pflicht für alle Wohnhäuser ist, wenn sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden.

"Analog zum Auto hängt der Energieverbrauch einer Wohnung vom Verhalten des Besitzers oder Mieters ab. Wer immer Vollgas gibt oder bei ständig gekipptem Fenster heizt, verbraucht einfach mehr. Doch eine alte, energetisch schlecht gedämmte Wohnung wird auch bei optimalem Verhalten nicht zum Energiesparwunder - genauso wenig wie der Achtzylinder-Sportwagen zum Dreiliterauto wird.

Ein Blick in die Papiere lohnt sich also. Und die sind in Form des Energieausweises ab 2009 für alle Wohnhäuser Pflicht, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Die zentrale Information hierin ist die Farbskala von Grün nach Rot. Je weiter im grünen Bereich das Haus liegt, desto weniger Energie wird man darin tendenziell für Heizung, Warmwasserbereitung und eventuell Kühlung verbrauchen.

Der Hausbesitzer kann entweder einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis ausstellen lassen. Die erste Variante, die auch die dena empfiehlt, berechnet den Energiebedarf des Gebäudes, sie nimmt also das Gebäude und seinen Zustand genauer unter die Lupe. Die zweite Variante beruht auf dem Verbrauch der vergangenen drei Jahre und sagt daher nur indirekt etwas über den energetischen Bauzustand des Gebäudes aus.

Neben der Verbrauchsskala lohnt sich für Käufer und Mieter auch ein Blick auf die Modernisierungsempfehlungen, die jedem Energieausweis beiliegen müssen: Sie geben gute Hinweise auf die Energieschwachstellen im Haus. Als Mieter lohnt es sich, auch mal nachzufragen, ob der Besitzer Sanierungsmaßnahmen plant und wenn ja, an welchen Stellen.

Weigert sich ein Vermieter, den Ausweis auf Wunsch vorzulegen, handelt er ab 2009 auf jeden Fall gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV). In solchen Fällen drohen Hausbesitzern sogar Bußgelder von bis zu 15.000 Euro."