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Beim Staubsaugerkauf auf Energielabel achten!

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© fotomek - Fotolia.com

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Alle Jahre wieder gibt es Neuregelungen zur Zertifizierung von Haushaltsgeräten. Damit soll alten Stromfressern der Kampf angesagt werden. Ab dem 1. September gilt die EU-Richtlinie auch für Staubsauger. Bisher waren nur Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher und Geschirrspüler davon betroffen.

Das Label soll dem Verbraucher helfen eine Wahl beim Kauf eines Gerätes zu treffen. Die Kriterien sind dabei niedrige Energie- und Verbrauchswerte, sowie gute Verbrauchseigenschaften. Mit Hilfe des Etiketts kann der Käufer anhand der Klassifizierung leicht erkennen, was das Gerät zu bieten hat. Ein weiterer Vorteil für die Käufer ist die Möglichkeit die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen. Auch für den Handel sind die Etiketten von Vorteil, da guten Werten Verbraucher angelockt werden können und zu einem wichtigen Marketinginstrument geworden ist.

Viele Verbraucher verbinden Energieeffizienz immer noch mit schlechterer Leistung. Bei Staubsaugern ist die Wahl im Geschäft meist sehr schwierig, da es von Vorteil ist den Staubsauger auch wirklich auszuprobieren. Zu testen ist im Laden erstmal nur die Lautstärke. Zudem sollten Käufer sich vor allem an der Wattzahl orientieren, da ein starker Motor mehr leisten kann. Doch auch das ist keine hundertprozentige Garantie für einen guten Staubsauger.

Wichtig ist, dass die erzeugte Energie direkt vorn an der Düse ankommt und mit einer hohen Saugleistung arbeitet. Bisher machten nur einige Hersteller freiwillig Angaben zur Saugleistung oder der Staubemission ihrer Produkte. Es gab also keine Kennzeichnungspflicht und somit keine einheitlich Möglichkeit die Geräte direkt miteinander zu vergleichen. Dies soll sich ab dem 1. September 2014 auch in Bezug auf Staubsauger ändern.

Die Geräte können eine Energieeffizienzklasse von A bis G bekommen, wobei A die beste Kennzeichnung ist. Hocheffiziente Geräte können sogar das Label A+ oder A++ erreichen. Die maximale Nennleistungsaufnahme aller Geräte muss dann bei unter 1600 Watt liegen und ab dem Jahr 2017 sogar bei unter 900 Watt. Des Weiteren dürfen neue Geräte nicht mehr als 62 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Dieser Wert orientiert sich an der so genannten Standardnutzung, d.h. bei einer Nutzung einmal pro Woche während eines Jahres.

Ein Gerät, welches der Effizienzklasse A angehören soll muss momentan weniger als 28 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, die effizientesten haben momentan einen Verbrauch von nur 6 Kilowattstunden in einem Jahr. Auch die Angaben über Lautstärke und die Staubaufnahme sind auf dem EU-Label verzeichnet. Unterschieden werden bei der Staubaufnahme die unterschiedlichen Arten von Böden, Hartböden und Teppiche sind getrennt aufgelistet.

Verbraucher sollten beim Kauf auf jeden Fall darauf achten ein neues Gerät zu kaufen, da die Alten nicht zertifiziert sind und somit die Kriterien der Energieeffizienz des Labels nicht erfüllen müssen. Diese kommen aufgrund des niedrigen Verbrauchs dem Käufer auf lange Sicht aber zu Gute.

 

Geld-Magazin, 19.09.2014

 


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