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Ab 2012 greifen die Regelungen zur Rente mit 67

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Um das Rentensystem vor dem Kollaps zu bewahren, aber auch um der gestiegenen Lebenserwartung gerecht zu werden, hat die große Koalition im Jahre 2008 beschlossen, das Rentenalter von 65 auf 67 Jahre anzuheben.

Ab 2012 greifen die Regelungen zur Rente mit 67

Da die Umsetzung dieses Regierungsbeschlusses nicht von jetzt auf gleich möglich war, hat man sowohl den Versicherten wie auch den Versicherungsträgern Zeit gelassen. Die Regelung sieht demnach vor, dass gesetzlich Rentenversicherte, die nach dem 01. Januar 1947 geboren wurden - für ältere Jahrgänge ändert sich nichts -, ab dem Jahr 2012 sukzessive einen Monat länger arbeiten müssen, um in den Genuss einer Rente ohne Abzüge zu kommen. Versicherte, die nach dem 01. Januar 1964 geboren wurden, müssen allerdings grundsätzlich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten. Insofern tritt die Rente mit 67 erst ab dem Jahr 2031 voll in Kraf

Änderungen auch bei der Hinterbliebenenrente

Dabei hat die Änderung im Rentensystem noch weitere Auswirkungen. So ist die Witwenrente von der Umstellung ebenfalls betroffen. Zwar erhalten Hinterbliebene weiterhin frühestens mit dem 45. Lebensjahr eine Hinterbliebenenrente. Doch wird auch der Bezug dieser Rente analog zur gesetzlichen Rente schrittweise um je einen Monat angehoben. Ab dem Jahr 2024 erhöht sich die Anpassung um zwei Monate, bis im Jahr 2029 Hinterbliebene erst ab dem 47. Lebensjahr eine Witwenrente beantragen können.

Rente ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren

Doch gibt es wie im normalen Leben keine Regelung ohne Ausnahme. Zwar haben die Einwände von Gewerkschaften und Handwerkskammern, dass Tätigkeiten mit schwerer körperlicher Tätigkeit keineswegs bis zum 67. Lebensjahr ausgeübt werden können, kein Gehör gefunden. Doch gibt es für Versicherte eine legale Möglichkeit, weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen. Voraussetzung dafür ist, dass diese mindestens 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dabei werden Kindererziehungszeiten genauso angerechnet wie Pflegezeiten, die Ableistung des Wehrdienstes oder Mini-Jobs.

Gewohnter Lebensstandard nur mit privater Zusatzvorsorge erreichbar

Aber trotz aller Beteuerungen wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter aufrechterhalten zu können. Gerade Akademiker, die aufgrund ihrer oftmals langen Ausbildung keine 45 Beitragsjahre zusammenbekommen, aber eben auch Geringverdiener müssen durch Abschluss privater Vorsorgeverträge zusätzlich für ihr Auskommen im Alter vorsorgen.

Geld-Magazin.de, 23.12.2011


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