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Gerichtsurteil stoppt Vorfälligkeitsentschädigung

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Rubrik: Aktuell

 

Das Landgericht München I hat am 24. Juli 2008 in einem vielleicht für die gesamte Bankenbranche wegweisenden Urteil bei einer Vorfälligkeitsentschädigung gegen die Bank und für die Kundin entschieden (AZ 16 HK O 22814/05).

Foto: djd

Worum ging es? Bei einem Immobiliendarlehen verlangen die Banken, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte (z.B. wegen Verkaufs der Immobilie), eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, da ihnen ja zukünftiger Gewinn entgeht. Diese liegt in Deutschland wesentlich höher als im europäischen Ausland, und wird schon seit längerem kritisch diskutiert. Auch in der EU sind Bestrebungen, die Vorfälligkeitsentschädigung einheitlich (und niedriger als in Deutschland) gesetzlich zu regeln.

Aber zurück zum Fall: hier hatte eine Kundin der Commerzbank mehrere Immobilien verkaufen wollen, bei denen die Darlehen noch nicht getilgt waren. Die Bank berechnete Vorfälligkeitsentschädigung. Die Kundin bot an, dass der Käufer die Darlehen übernehmen würde. Der Käufer hatte ebenfalls eine gute Bonität. Die Commerzbank lehnte ab. Der Kundin wurde bei Abrechnung der Darlehen die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Dagegen klagte sie. Und bekam jetzt vom LG München recht: Die Bank hätte den Ersatzkunden akzeptieren müssen, dann wäre ihr auch kein Schaden aus der vorzeitigen Rückzahlung der Darlehen entstanden, und somit auch keine Vorfälligkeitsentschädigung nötig gewesen.

Die Commerzbank hat nach dem Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen. Per Mai 2009 ist allerdings hierüber noch keine Information erhältlich - vielleicht hat sie es sich anders überlegt, da sonst ein Präzedenzfall geschaffen würde. 

Ein Landgerichts-Urteil ist nämlich noch nicht bindend für die gesamte Kreditinstitutsbranche. Jede Berufung geht aber in eine höhere Instanz, sodass dann irgendwann mit einem bindenden Urteil zu rechnen ist. Wegweisend ist es auf alle Fälle, sodass Kunden in ähnlich gelagerten Fällen auf dieses Urteil verweisen sollten, und die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen bzw. zurückfordern sollten.

Weitere Informationen dazu, und Tipps hat die Zeitschrift FINANZtest bereitgestellt.

 


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