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Geldabheben am Geldautomat demnächst zum Teil mit einheitlichen Gebühren möglich

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Rubrik: Girokonten, Startseite

 

Die Gebühren beim Geldabheben am Geldautomat einer fremden Bank ärgern die Kunden schon lange und haben jetzt auch das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Auch das Bundesverbraucherministerium fordert endlich eine Anpassung der Gebühren am Geldautomat an die tatsächlich bei den Banken dafür anfallenden Kosten.

Geldabheben am Geldautomat demnächst zum Teil mit einheitlichen Gebühren möglich © istock.com

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Die Verhandlungen über die fälligen Gebühren für privates Geldabheben am Geldautomaten werden schon seit einiger Zeit geführt. Am Verhandlungstisch sitzen die Vertreter der privaten deutschen Banken sowie die von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Volksbanken. Doch eine einvernehmliche Einigung konnte bisher noch nicht erzielt werden, obwohl es bereits Schelte vom Bundeskartellamt und der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Isle Aigner von der CSU, gegeben hatte. Beide hatten die von den Verbänden ins Auge gefasste Obergrenze von fünf Euro beim Geldabheben am Geldautomaten für private Kunden massiv kritisiert.

Günstigere Geldautomaten: Privat Banken sind Vorreiter

Jetzt haben sich die Mitglieder des Bundesverbandes deutscher Banken dazu entschlossen, ab Januar 2011 einseitig eine Senkung der Gebühren für Gebühren am Geldautomaten auf den Weg zu bringen. Sie knöpfen den Fremdkunden nur noch Gebühren in Höhe von 1,95 Euro ab, wenn sie bei einer fremden Bank bares Geld am Geldautomat abheben wollen. Dabei ist es unerheblich, ob sie ihr Konto bei einer anderen Privat Bank führen lassen oder ob sie sich zu den Kunden einer Sparkasse, einer Genossenschaftsbank oder der Volksbank zählen.

Sparkassen, Genossenschafts- und Volksbanken ziehen nicht mit

Umgekehrt gilt das leider nicht, denn die Genossenschafts- und Volksbanken sowie die Sparkassen sperren sich massiv gegen die Senkung der Gebühren, die bei fremden Kunden für Barabhebungen an ihren Geldautomaten in Rechnung gestellt werden. Sie müssen damit rechnen, dass sie mit bis zu 5,64 Euro dafür belastet werden. Das ist insbesondere deshalb unverständlich, weil bei den Banken für die am Geldautomat erbrachte Dienstleistung im Durchschnitt nur Kosten in Höhe von etwa 60 Cent pro Abhebung anfallen.

Gesetzliche Regelung angedroht

Die Verbraucherschutzminister hat bereits angedroht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, wenn die Sparkassen, Volksbanken und Genossenschaftsbanken dem Vorbild der privaten Banken nicht folgen. Andreas Schmitz, das ist der Vorsitzende des Bundesverbands der Deutschen Banken, machte allerdings der Presse gegenüber deutlich, dass er die „große Keule“ des Gesetzes für nicht notwendig hält. Er brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass sich noch eine einvernehmliche Lösung zu den Gebühren beim Geldabheben an 'fremden' Geldautomaten am Verhandlungstisch erzielen lässt. Das scheint ihm sinnvoller als ein gesetzlich diktiertes Reglement.

Konkrete Informationen für die Kunden

Die privaten Banken sind derzeit gerade dabei, ihre Kunden über die geplante Änderung der Gebühren für die Geldautomaten schriftlich zu informieren. Zusätzlich erfolgt eine unmittelbare Anzeige der zu erwartenden Gebühren direkt bei der Abhebung am Geldautomaten, wo sich so mancher private Kunde über die Senkung der Kosten freuen dürfte.

Wer allerdings künftig bei einem Geldautomaten einer Bank mit dem Logo der Volksbank, der Sparkassen oder Genossenschaftsbanken Geld abheben will, soll künftig direkt auf dem Display darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass er hier noch die hohen alten Gebühren berappen muss. Eine separate schriftliche Information über die derzeitige Beibehaltung der hohen Gebühren für Fremdkunden wird es auch für die eigenen Kunden nicht geben.

Geld-Magazin.de, 09.09.2010


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