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Kontoauflösung muss kostenlos sein
Rubrik: Girokonten
Banken und Sparkassen sind verpflichtet, Spar- und Girokonten gebührenfrei aufzulösen. Dieses Recht steht dem Kunden gemäß § 307 BGB zu.
Auch wenn über 200 Kreditinstitute schon vor Jahren eine freiwillige Unterlassungserklärung abgegeben haben, wird doch in der Praxis immer wieder versucht, vom Kunden ein Entgelt einzubehalten. Dieses Vorgehen ist rechtlich nicht zulässig. Falls es Ihnen passiert, sollten Sie mit Verweis auf die Rechtslage protestieren.<//span><//span>