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Baum fällen kann teuer werden!

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Rubrik: Immobilien

 

Nicht nur die reinen Fällkosten fallen an - oft muss zusätzlich noch die Genehmigung zur Fällung eingeholt und bezahlt werden. Das wissen viele nicht. Hier greift nämlich die sogenannte Baumschutzverordnung.

Diese Baumschutzverordnung verbietet, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.

Denn das Bundesnaturschutzgesetz bietet die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen unter Schutz zu stellen. Die Länder haben in ihren Naturschutz- bzw. Landschaftspflegegesetzen diese Möglichkeit aufgegriffen und die Gemeinden oder Kreisverwaltungsbehörden zum Erlass von solchen Baumschutzverordnungen ermächtigt. Viele Städte, Gemeinden und Kommunen nutzen diese Ermächtigung.

Tendenziell gilt:

  • es werden meistens nur die Bäume und nicht auch die Hecken unter Schutz gestellt
  • der Schutz gilt für Laub- ebnso wie für Nadelbäume, aber nicht für Obstbäume und nicht für Bäume in Baumschulen
  • der Schutz ist immer von einem gewissen Stammumfang abhängig: meist ab 80 cm Umfang in einer Höhe von 1 m
  • in aller Regel werden auch die Bäume in öffentlichen Grünanlagen unter Schutz gestellt.

Die Baumschutzverordnungen verbieten die Beseitigung oder Beschädigung der geschützten Bäume. Dieses Verbot erstreckt sich dann auch auf betroffene Bäume auf Privatgrundstücken. Wenn Sie also zum Beispiel ein Haus mit Garten und vorhandenem Baumbestand kaufen, dann können Sie nicht einfach nach Ihrem Gutdünken dann einen oder mehrere Bäume fällen (lassen).

Dies wäre eine Verletzung der Schutzbestimmungen, damit eine Ordnungswidrigkeit und mit hohen Geldbußen (bis zu 25.000 Euro oder 50.000 Euro) belegt. Alternative neben dem heimlich Fällen und Hoffen, dass Sie weder der Nachbar verpfeift noch jemand von der Behörde es zufällig sieht: sich eine Genehmigung einholen.

Diese Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzverordnung gibt es z.B. aus Gründen des allgemeinen Wohls, zur Vermeidung von Härten, zur Beseitigung kranker Bäume. Sowohl bei einem Verstoß gegen die Schutzbestimmungen oder bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann eine Ersatzpflanzung auf Kosten des Grundbesitzers angeordnet werden.

Die Kosten für die Genehmigung variieren. In Nürnberg z.B. fallen seit 1.1.2009 25 Euro je Ortstermin an, bei komplizierten Fällen 25 Euro je Bescheid und für jeden weiteren Baum 5 Euro.

In anderen Städten kostet die Genehmigung bis zu 85 Euro. Informationen über die Baumschutzverordnung in Ihrer Stadt erhalten Sie entweder telefonisch vom jeweiligen Umweltamt, oder Sie googeln mit "Baumschutzverordnung Genehmigung". Wie hoch die Gebühren sind, ist allerdings online fast nie ersichtlich. Nur die Höhe des möglichen Bußgeldes ....

Tipp: Erst informieren, dann fällen (lassen). Wenn es denn unbedingt nötig ist ..


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