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Tipp Bauspardarlehen: Keine Vorfälligkeitsentschädigung

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Rubrik: Immobilien

 

Will ein Kunde vorzeitig aus seinem Baufinanzierungsvertrag „austeigen“ (zum Beispiel um auf die aktuell günstigen Zinsen umzuschulden), so berechnet die Bank bis auf wenige Ausnahmen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.

Hier hat ein Bauspardarlehen einen klaren Vorteil gegenüber der klassischen Bank-Baufinanzierung: Weder bei Sonderzahlungen noch bei einer kompletten vorzeitigen Rückzahlung verlangt die Bausparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) so geregelt.

Deshalb sollten Sie durchaus, wenn Sie einen zuteilungsreifen Bausparvertrag haben, und Geld für einen Immobilie benötigen, prüfen, ob das Bauspardarlehen von den Konditionen her mit den von Banken / Sparkassen angebotenen Baufinanzierungen mithalten kann. Diese lassen sich nämllich Sonderzahlungsrechte meist mit Zinsaufschlag bezahlen, bzw. berechnen bei eventueller späterer vorzeitigen Rückzahlung die erwähnte Vorfälligkeitsentschädigung.

Und zahlen Sie selbst gerade ein Bauspardarlehen zurück, so könnten Sie durchrechnen, ob

  1. eine Umschuldung auf eine andere Baufinanzierung Sinn macht, denn die Marktkonditionen sind aktuell recht niedrig (Aber Achtung: Nicht nur die Zinsen, sondern auch die gesamte monatliche Belastung vergleichen)
  2. Sonderzahlungen auf das Bauspardarlehen mehr Sinn machen, als z.B. das freie Geld niedrig verzinst anzulegen. Wenn Sie für Tagesgeld/Festgeld aktuell nur knapp unter 2 % (vor Steuern) Zins erhalten, dann zahlen Sie besser ein Darlehen mit 4 oder 5 % Zins zurück.

Für beide Optionen fällt keine Entschädigung für vorzeitige Rückzahlung an - Bauspardarlehen sind hier viel flexibler als Bank-Baudarlehen!

Geld-Magazin.de, 23. Juni 2009


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Zinsunterschiede von 0,25 % machen bei einem Darlehen von 100.000 Euro, und einer Laufzeit von 10 Jahren runde 3.000 Euro mehr Kosten aus.

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