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Mit Über-Riestern Steuern sparen

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Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte sich ernsthaft überlegen, diesen Vertrag zu „übersparen“. Denn wer mehr einzahlt als der Anspruch auf die Zulagen verlangt, der kann bares Geld – nämlich Steuern – sparen.

Mit Über-Riestern Steuern sparen © BVI/djd

© BVI/djd

Jeder Riester-Sparer erhält pro Jahr eine Grundzulage von 154 Euro, wenn er oder sie jährlich maximal vier Prozent ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr oder 2.100 Euro in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Mehr einzahlen ist möglich, wird jedoch nicht mit einer höheren Zulage bedacht. Dennoch gilt eine besondere steuerliche Regelung, die – besonders im Vergleich mit dem ungeförderten Sparen – einige Vorteile bietet.

Die Auszahlung aus dem Riester-Vertrag wird wie eine Kapital-Lebensversicherung besteuert. Das bedeutet, dass der Gewinn nur mit dem halben Steuersatz zu versteuern ist. Allerdings gilt hier die Bedingung, dass die Auszahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und erst nach mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit erfolgt. Riester-Sparer zahlen damit einen Steuersatz, der unter den 25 Prozent der Abgeltungssteuer liegt, die sonst auf Kapitalerträge angesetzt werden.

Tipp: Auch für das Überzahlen gilt die Riester-Garantie auf Kapitalerhalt. Ausführliche Informationen rund um Über-Riestern, zum richtigen Sparmix und Allgemeines zu Geldanlagen verbreitet die Kampagne „Investmentfonds. Nur für alle“ der Initiative der Fondsgesellschaften unter dem Dach des Fondsgesellschaften BVI .  

www.nur-fuer-alle.de

Geld-Magazin.de, 29.07.2011


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