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Rentenberatung

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Rubrik: Versicherungen

 

© Alexander Raths - Fotolia.com

Jeder, der schon mal in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt jährlich einen Schrieb von der  Deutschen Rentenversicherung, in dem die Rentenansprüche aufgelistet sind. Viele wissen jedoch nicht, wie sich dieser Anspruch errechnet und was es mit den Rentenzahlungen auf sich hat. Deshalb hat jeder gesetzlich Rentenversicherte einen Anspruch auf eine Auskunft und Beratung, durch die Deutsche Rentenversicherung. Um eine flächendeckende Beratung zu gewährleisten, gibt es in Deutschland circa 200 Beratungsstellen.

Wer sich einmal den Gesetzestext zur Rente anschaut, merkt ziemlich schnell, dass es sich um ein sehr umfangreiches und Kompliziertes Instrument zur finanziellen Absicherung im Alter handelt. Arbeitnehmer sollen durch Renteneinzahlungen im Berufsleben, für ihre Versorgung im Alter mit Hilfe des Staates vorsorgen. Doch was ist, wenn Arbeitnehmer keinen geradlinig verlaufenden Lebenslauf haben? Sprich, wenn es Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Betreuung der Kinder gab? Wie wirken sich fehlende Beitragszahlungen, aus welchem Grund auch immer, auf meine spätere Rente aus? All diese Fragen muss die Rentenversicherung ihren Versicherten erläutern. Durch individuelle Gespräche können Interessierte sich Antworten holen.

Doch nicht nur zur gesetzlichen Rente müssen die Berater Auskunft geben, auch über eine private Rentenversicherung können sich Informationen eingeholt werden. Dies dürfte vor allem für jüngere Menschen interessant sein. Viele haben auch, im Gegensatz zu den eigenen Eltern, mit Mitte Dreißig noch nie in die Rentenkasse eingezahlt. Entweder durch ein langes Studium und zahlreiche Praktika oder eine selbstständige Tätigkeit, die keine gesetzlichen Rentenzahlungen vorsehen. Möglichkeiten für diese Berufsgruppen wäre dann eine private Rentenversicherung oder eine Riester-Rente, die vom Staat bezuschusst wird. Gesetzlich Versicherte können neben dem Riestern auch noch eine betriebliche Altersvorsorge abschließen.

Da die Berater der Deutschen Rentenversicherung keine Versicherungsmakler sind, können sie keine konkreten Produkte vorschlagen. Vielmehr beraten sie, welche Art der Zusatzversicherung sinnvoll sein könnte.

Ein weiterer Zweck der Beratungsstellen ist es, bei m Ausfüllen des Rentenantrages behilflich zu sein. Ein Vorteil dabei ist, dass die fertigen Rentenanträge, dann nicht noch verschickt werden müssen, sondern vor Ort weitergeleitet werden. Das spart zusätzliche Kosten und Mühen. Des Weiteren können bei einer Hilfestellung Fehler beim Ausfüllen vermieden werden, welche sich gern aus den komplizierten Formularen ergeben. Bei Streitigkeiten zur Rente, sollte jedoch ein unabhängige Rentenberatung aufgesucht werden, da so eine Voreingenommenheit gegenüber dem Arbeitgeber entfällt.

Geld-Magazin, 24.02.2015