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Wichtige Finanztipps rund um die Geburt

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Rubrik: Versicherungen, Startseite

 

Nützliche Tipps für werdende Eltern

werdende Eltern

djd/Ergo Direkt Versicherungen

Sobald sich ein Baby ansagt, stellt sich das Leben der werdenden Eltern gründlich auf den Kopf. Sie sollten sich daher bestenfalls schon während der Schwangerschaft auf diese Änderungen einstellen. Dazu gehört auch, alle erforderlichen Behördengänge rechtzeitig zu erledigen und die finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Einen wichtigen Leitfaden liefert dieser Ratgeber für junge Eltern.

Der Antrag auf Elternzeit

Falls Eltern eine Auszeit vom Berufsleben nehmen wollen, um sich in den ersten Lebensjahren intensiv um das Baby zu kümmern, müssen sie das rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen. "Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen", sagt Rechtsanwalt Armin Jäger von der Kanzlei Lang, Tiemann & Kollegen aus Würzburg. Weil Frauen bis zu acht Wochen nach der Geburt Mutterschutz genießen, haben sie für ihren Antrag bis zu eine Woche nach der Geburt Zeit. Denn der frühestmögliche Termin für die Elternzeit ist zwei Monate nach der Geburt. Väter, die ihre Elternzeit direkt nach der Geburt in Anspruch nehmen wollen, müssen sie dagegen bereits sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beantragen. Aber die Eltern müssen schon bei der Antragstellung genau wissen, was sie wollen. "Bei der Beantragung der Elternzeit müssen sich beide Partner festlegen, wie sie die zwei Jahre nach Beginn der Elternzeit beantragen wollen", erklärt Jäger. Sie müssen dem Arbeitgeber mit dem Antrag mitteilen, ob sie die vollen zwei Jahre ausschöpfen wollen oder etwa nach einem Jahr in Teilzeit wieder einsteigen wollen. Nachträgliche Änderungen dieses Fahrplans sind nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Die werdenden Eltern sollten sich diese Entscheidung also gut überlegen. Die Verlängerung der Elternzeit um ein drittes Jahr ist möglich. "Aber auch diese Verlängerung muss beim Arbeitgeber sieben Wochen vor dem Ende der zweijährigen Elternzeit beantragt werden", erläutert Armin Jäger.

Nicht vergessen: der Antrag auf Elterngeld

Maximal 14 Monate lang können junge Eltern das Elterngeld in Anspruch nehmen. Während die Antragstellung für Alleinerziehende in der Regel ohne Probleme funktioniert, gibt es für Paare Sonderregelungen: Sie können die vollen 14 Monate nur dann ausschöpfen, wenn beide Elternteile die Elternzeit in Anspruch nehmen. Wenn nur einer der Partner vom Beruf pausiert, gibt es die staatliche Leistung höchstens zwölf Monate lang – für den vollen Zeitraum muss der Partner mindestens zwei Monate lang die Elternzeit in Anspruch nehmen. Ansprechpartner für das Elterngeld ist die Elterngeldstelle, meist ist diese beim Jugendamt zu finden. Aber: "Das Elterngeld können Väter und Mütter erst beantragen, wenn der Nachwuchs auf der Welt ist. Dann muss der Antrag bei der Elterngeldstelle innerhalb von drei Monaten eingehen", erläutert Armin Jäger die Vorgehensweise. Ausbezahlt wird das Elterngeld übrigens auch rückwirkend.

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für den Tag der Entbindung und die gültigen Schutzfristen Mutterschaftsgeld. Beantragt werden kann diese Beihilfe sieben Wochen vor dem Termin der Entbindung. Der Grund dafür: Die entsprechende Bescheinigung darf der Arzt erst eine Woche, bevor die Schutzfrist beginnt, ausstellen. Diese startet sechs Wochen vor der Entbindung.

 Das Kindergeld

Den Rechtsanspruch auf Kindergeld machen die Eltern bei der Familienkasse geltend. Diese ist in der Arbeitsagentur angesiedelt. "Das Kindergeld kann rückwirkend für das laufende sowie maximal für vier abgelaufene Jahre gezahlt werden", sagt Rechtsanwalt Jäger. Dem vollständig ausgefüllten Antrag muss übrigens eine beglaubigte Geburtsurkunde beigelegt sein.

Die Lohnsteuerkarte

Sobald das Kind beim zuständigen Melderegister registriert ist, werden die Daten automatisch ans Finanzamt weitergeleitet. Auf der elektronischen Lohnsteuerkarte werden die entsprechenden Freibeträge für Arbeitnehmer berücksichtigt.

 Ratgeber Versicherung

Die jungen Eltern sollten nach der Geburt auch ihre Versicherungen unter die Lupe nehmen und den Versicherungsschutz aktualisieren. Eine Risikolebensversicherung ist angesichts der höheren Verantwortung nun ein Muss zur Vorsorge. "Wer bereits eine Risikolebensversicherung besitzt, kann nach der Geburt eines Kindes möglicherweise ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungssumme erhöhen", erläutert der Versicherungsexperte Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen. Die Versicherungssumme sollte etwa das fünffache Jahreseinkommen betragen. Wichtig ist diese Versicherung vor allem, wenn finanzielle Belastungen, etwa durch den Hausbau, abgesichert werden müssen. Zumindest der Hauptverdiener sollte nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn das Risiko der Berufsunfähigkeit wird von jungen Arbeitnehmern oft unterschätzt. Doch je jünger die Arbeitnehmer sind, umso einfacher kann diese Versicherung abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich, die eventuelle Rente auf etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens zu fixieren. 

Geld-Magazin, 08.04.2013

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