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Zeitwertkonto oder betriebliche Altersvorsorge – womit geht es besser in den Vorruhestand?

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Rubrik: Versicherungen

 

Was für einen vorzeitigen Ruhestand am günstigsten ist

Foto: djd/BVUK/fotolia.com/Yuri Arcurs

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Die meisten sehnen ihn herbei, jedoch ist er für die meisten noch in weiter Ferne: der Ruhestand. Die wenigsten Arbeitnehmer wollen tatsächlich bis zu ihrem 65. oder 67. Lebensjahr arbeiten, wie eine aktuelle Befragung zeigt. Möchte man allerdings tatsächlich früher in den Ruhestand gehen, gilt es die Zeit bis zum offiziellen Regelrenteneintritt zu überbrücken – und das vor allem in finanzieller Hinsicht, schließlich möchte man später trotzdem noch gut über die Runden kommen. Zusätzlich müssen die Aspekte beachtet werden, unter denen ein vorzeitiger Eintritt in die Rente überhaupt möglich ist, denn das Altersteilzeitgesetz wurde mittlerweile abgeschafft.

Regelungen bei Zeitwertkonten weitestgehend unklar

Eine mögliche Option für den vorzeitigen Ruhestand ist das sogenannte Zeitwertkonto, das einer Art Arbeitszeitkonto entspricht. Auf dieses können Mitarbeiter Arbeitsentgelte wie zum Beispiel aus Überstunden einbringen, um später den verfrühten Renteneintritt oder bezahlte Freistellungen finanziell abzufedern. Diese Möglichkeit wurde vor allem durch das sogenannte Flexigesetz populär, einem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung der flexiblen Arbeitszeitregelungen, das die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen dafür schuf. Gemäß einer Studie der Gothaer Lebensversicherungen verwenden gut 20 Prozent der Unternehmen (mit mehr als 20 Beschäftigten) bereits Zeitwertkonten. Allerdings sind die Umfeldfaktoren der Zeitwertkonten nicht klar fixiert, wie Michael Reizel, Chef der BVUK-Gruppe, erklärt: "Auch 'Flexi II' hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige wesentliche Unklarheiten und Unschärfen in der Umsetzung, sodass man hier – trotz der an sich guten Idee des Zeitwertkontos – sehr vorsichtig sein muss." Außerdem sind Zeitwertkonten in ihrer Handhabung sehr verwaltungs- und kostenintensiv.

Betriebliche Altersvorsorge flexibel und sicher

Als gute und vor allem sichere Alternative gilt die betriebliche Altersvorsorge (bAV): "Die bAV kann die rechtlich quasi bis ins Detail geregelte Alternative sein, um altersgerechte Arbeitszeiten zu realisieren. Beispielsweise entnimmt der Arbeitnehmer per Teilauszahlung etwas aus der bAV, um die Altersteilzeit oder den Vorruhestand zu finanzieren." Und genau diese Passgenauigkeit der Altersvorsorge auf die persönliche Situation sollte optimal ausgenutzt werden, wie Michael Reizel betont. "Wichtig ist deshalb die Unabhängigkeit des vom Arbeitgeber ausgewählten Beraters", erklärt Reizel. Generell ist die bAV als Altersvorsorge sehr attraktiv, schließlich macht sich den Brutto-netto-Effekt zunutze. "Die Beiträge zur bAV werden nicht vom Netto-, sondern vom Bruttogehalt abgezogen. Da dieser Betrag innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei ist und dann auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, kostet er den Arbeitnehmer effektiv nur etwa die Hälfte aus seinem Geldbeutel", verdeutlicht Michael Reizel. Damit können durch die Umwandlung von Teilen des Gehalts in eine Betriebsrente Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden, was auch den Arbeitgeber freut. Für jeden Euro, der im Rahmen einer Entgeltumwandlung in das Vorsorgesystem fließt, spart er sich nämlich die Lohnnebenkosten.

Geld-Magazin, 13.11.2012

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