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Kosten der Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit

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Am 15. Mai ist der "Tag der Familie". Viele würden gern mitfeiern, sind aber ungewollt kinderlos. Inzwischen trifft es jedes fünfte Paar, bei denen der gewünschte Nachwuchs ausbleibt ...

Was übernehmen Krankenkassen bei Reproduktionsmedizin?

Oft ist die medizinische Hilfe (die "Reproduktionsmedizin") der letzte Ausweg, um sich doch noch den Kinderwunsch zu erfüllen. Hier gibt es unterschiedliche Methoden, je nach Ursache des ausbleibenden Kindersegens. Dies soll aber nicht Thema für Geld-Magazin.de sein.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Sehr wohl ein Thema sind aber die Kosten: was zahlen die Krankenkassen,
was müssen die Paare selbst zahlen?

  • Bei gesetzlich Versicherten: Generell werden nur Kostenanteile bei verheirateten Paaren übernommen. Sind die Paare unverheiratet, oder gleichgeschlechtlich, dann müssen sie alles selbst zahlen.
    Bei verheirateten Paaren wird die Hälfte der Behandlungskosten übernommen, allerdings nur für maximal drei Behandlungszyklen ((aus Hormonstimulation sowie Entnahme, Befruchtung und Wiedereinsetzung von Eizellen). Zweite Bedingung: die Frau muß zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre. Das heißt, es entstehen Kosten von rund 4.500 bis 5.400 Euro (eine Mikroinsemination ICSI kostet rund 3.600 Euro, eine IVF-Behandlung runde 3.000 Euro).
    Der Bundesrat hatte zwar 2008 empfohlen, dass die gesetzlichen Krankenkassen wieder die vollen Kosten für alle Behandlungen der künstlichen Befruchtung übernehmen, nicht mehr nur drei Mal wie seit 2004 - umgesetzt wurde es leider nicht.
  • Bei privat Versicherten: Es gilt das "Verursacherprinzip". Es werden die vollständigen Kosten für die Eingriffe beim versicherten Mitglied gezahlt (also entweder der Frau oder dem Mann). Bedingung: die Erfolgsaussichten müssen mindestens 15 % sein. Eine Alterseinschränkung gibt es nicht, ebenso keine Beschränkung der Anzahl der Behandlungen. Weiterhin nicht endgültig rechtlich geklärt ist, ob auch unverheiratete Paare die Kosten erstattet erhalten. Fragen Sie also in diesem Fall am besten direkt bei Ihrer Krankenversicherung.


Angesichts dieser Kosten ist es laut Experten kein Wunder, dass die Kinderzahl aus medizinischer Behandlung seit 2004 (hier wurden diese Kriterien festgelegt) immer weiter sinkt. Hinzu kommt, dass bei den unterschiedlichen Behandlungen die Erfolgsaussicht maximal 30 % ist.

Selbst getragene Ausgaben sind steuerlich absetzbar

Der einzige Trost bei den hohen Kosten: Alle Ausgaben, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können Sie immerhin steuerlich absetzen. Dies gilt auch für Unverheiratete - hier kann die Frau gemäß einem BGH-Urteil von 2009 die Kosten geltend machen.

Informationen über das Thema Reproduktionsmedizin finden Sie zum Beispiel unter www.9monate.de oder www.wunschkind.de

Geld-Magazin.de, 12.05.2010