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Patientenrechte

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Rubrik: Gesundheit & Wellness, Startseite

 

Ihre Rechte beim Arzt und im Krankenhaus

© Igor Mojzes - Fotolia.com

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Wenige wissen, dass man als Patient gegenüber seinem Arzt auch Ansprüche und Rechte hat. Diese wurden in diesem Jahr durch das neue Patientenrechtegesetz vom „Bundesministerium für Gesundheit“ gestärkt, so dass ihre Position gegenüber den Krankenkassen und Ärzten mittlerweile besser gestellt ist.

Patient muss über alles informiert werden

Eine Neuerung ist die Auskunftspflicht zugunsten der Patienten, das heißt diese müssen über alles informiert und aufgeklärt werden, was die Behandlung betrifft. Die Ärzte sind dazu verpflichtet jegliche Komponenten und Umstände einer Behandlung zu besprechen. Dazu gehört die Diagnose, Folgen und Risiken sowie die Alternativen zur vorgeschlagenen Behandlung. Ebenfalls müssen Patienten über die wirtschaftlichen Kosten einer Behandlung aufgeklärt werden, d.h. der Patient sollte von dem Arzt über die Kosten, die die Krankenkasse übernimmt, aufgeklärt werden, im besonderen wenn der Patient einen Eigenanteil zu leisten hat. Dadurch hat der Patient die Möglichkeit sich einen günstigeren Arzt oder Behandlungsalternative auszusuchen.

Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten

Auch die Rechte von einwilligungsunfähigen Patienten werden durch das Gesetz gestärkt. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten, müssen sie ebenfalls aufgeklärt werden, mindestens über die wesentlichen Schritte der folgenden Behandlung.
Das Recht auf die vollständige Einsicht der eigenen Krankenakte durch den Patienten ist ebenfalls rechtliche festgelegt, so dass die Dokumentation der Behandlung einem gesetzlichen Rahmen unterliegt. Wird eine vollständige Akteneinsicht verweigert, muss dies begründet werden. Der Patient hat dadurch eine stärkere Handhabe bei Behandlungsfehlern, die in der Regel schwer nachzuweisen sind. Der Patient muss den Fehler durch ein Sachverständigengutachten nachweisen. Patienten werden mittlerweile von der Kranken- bzw. Pflegekasse bei der Durchsetzung der Schadensansprüche unterstützt, dies erfolgt in der Regel durch die Finanzierung der Gutachten.

Fristen für Bearbeitung von Anträgen

Die Krankenkassen unterliegen dem Patienten gegenüber in einer  Art Auskunftspflicht. Wird zum Beispiel ein Antrag auf Sonderbehandlung gestellt, muss die Krankenkasse innerhalb von drei bzw. der Medizinische Dienst innerhalb von fünf Wochen zu dem Antrag Stellung genommen haben. Erfolgt diese nicht, gilt der Antrag als genehmigt.

Kommt es zu einem Behandlungsfehler, müssen die Kranken- und Pflegekassen künftig ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen. Dies kann zum Beispiel durch medizinische Gutachten geschehen, mit denen die Beweisführung desVersicherten untermauert werden soll.

Informieren sie sich ausführlich über Rechte, notfalls bei einem Anwalt. Die gestärkten Patientenrechte und ein Anwalt kann ihnen zu ihrem Recht verhelfen.

Geld Magazin, 26.09.2013

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