Sie befinden sich hier: Home > Lifestyle > Specials
Lifestyle > Specials

Fahrrad gilt als Dienstfahrzeug

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet.
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Specials

 

E-Bikes können steuerlich abgesetzt werden

E-Bikes© SG- design - Fotolia.com

© SG- design - Fotolia.com

Je größer der Dienstwagen, desto höher sind in der Regel die steuerlichen Vorteile. Seit dem Jahr 2012 lohnt es sich für Arbeitnehmer auf E-Bikes oder das Pedelec umzusteigen, da diese dem Dienstwagen steuerlich gleich gesetzt wurden.

Der Trend geht zum Arbeitsweg ohne Auto

Viele Arbeitnehmer haben kurze Arbeitswege, welche locker ohne Auto zurückgelegt werden können, jedoch den Einsatz von öffentlichen Verkehrsmittel benötigen. Gerade im Sommer lässt sich durch das Radfahren zur Arbeitsstelle das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden. Sport treiben und gleichzeitig den überfüllten Bahnen entkommen, macht das Rad als Fortbewegungsmittel immer beliebter.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung versucht durch den Nationalen Radverkehrsplan 2020 in Zukunft das Radfahren stärker zu fördern. Demnach erfüllt die Förderung des Radverkehrs verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen, wie z.B. das Thema Gesundheit und den Klimaschutz. Durch das Fahrradfahren können Städte Emissionen einsparen, das Städteklima verbessern und den Verkehr entlasten.

E-Bike geleast durch den Arbeitgeber

Um dieses Ziel zu fördern können Arbeitgeber nun legal E-Bikes oder Pedelecs leasen oder kaufen. Der Arbeitnehmer kann ein modernes Bike z.B. im Wert von 2.000 € fahren und muss nur 1% des Listenpreises, sprich 20 €,als geldwerten Vorteil versteuern. Bei einem Lohnsteuersatz von 30% liegen die Kosten dann bei unter 10 € im Monat, während die leasingraten für ein Auto monatlich schon mal bei 200-300€ liegen können.
Im Gegensatz zum Mietwagen haben Fahrräder den Vorteil, dass die im Unterhalt wesentlich billiger sind, d.h. zusätzliche Kosten wie Benzin entfallen. Außerdem kann das Rad ganz legal an den Wochenenden genutzt werden, um z.B. Ausflüge in der Freizeit zu unternehmen. Bei den angeschafften Diensträdern spielt es zudem keine Rolle, ob sie tatsächlich für Dienstfahrten zum Kunden gebraucht werden.
Sprechen sie gleich ihren Arbeitgeber an, vielleicht ist er bereit den Dienstwagen mit dem Rad zu tauschen!

Geld-Magazin, 27.05.2013

 Planet Sports OUTLET - dauerhaft bis zu 70% reduziert!

 


Lust auf noch mehr Lifestyle?

Unser redaktioneller Tipp:

Dann besuchen Sie doch auch das Lifestylemagazin.

Ganz konzentriert auf Trends, Infos, Angebots ...... eben alles "rund ums Leben".