Sie befinden sich hier: Home > Lifestyle > Specials
Lifestyle > Specials

GEZ: jeder muss zahlen!

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 4.0 von 5. - 1 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Specials

 

Was sich ab 2013 für Sie ändert

© Photo-K - Fotolia.com

© Photo-K - Fotolia.com

Am 1. Januar 2013 löst der neue Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr, besser unter GEZ bekannt, ab. Dabei spielt es keine Rolle mehr, wer wie viele Geräte nutzt. Es gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag. Familien, Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen also künftig nur noch einen Beitrag, sodass Mehrfachbelastungen entfallen. Das macht 17,98 Euro im Monat pro Haushalt. Einen verringerten Beitrag für Haushalte, wo beispielsweise nur Radio gehört und kein Fernsehen gesehen wird, gibt es nicht mehr.

Wer nicht zahlen muss

Empfänger staatlicher Sozialleistungen können sich wie bisher vom Beitrag befreien lassen. Menschen mit einer Behinderung beteiligen sich weiterhin mit einem ermäßigten Beitrag.  Befreiungen und Ermäßigungen müssen allerdings vorher beantragt werden. Dies ist unter Umständen auch für Studenten interessant, die BAföG erhalten und sich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können.

Beiträge für Unternehmen

Unternehmen und Institutionen sowie Behörden und Verbände beteiligen sich auch künftig am Rundfunkbeitrag. Dabei richtet sich die Höhe des Beitrags nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigen und der betrieblich genutzten Kfz, wobei ein Kfz pro beitragspflichtige Betriebsstätte immer beitragsfrei bleibt. Beitragsfrei bleiben zudem Betriebsstätten, die für Gottesdienste genutzt werden oder in denen kein Arbeitsplatz vorhanden ist.
Einrichtungen des Gemeinwohls tragen ebenfalls zum künftigen Rundfunkbeitrag bei. Dazu gehören unter anderem Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe sowie öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen und Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr und Zivil- und Katastrophenschutz.  Auch hier wird pro Betriebsstätte ein Beitrag erhoben, welcher allerdings gedeckelt ist. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte. Die auf die Einrichtung zugelassenen Kfz bleiben allerdings beitragsfrei.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare zu diesem Thema finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

Geld-Magazin, 07.01.2013

 easyCredit – der sichere und faire Kredit für Sie!


Lust auf noch mehr Lifestyle?

Unser redaktioneller Tipp:

Dann besuchen Sie doch auch das Lifestylemagazin.

Ganz konzentriert auf Trends, Infos, Angebots ...... eben alles "rund ums Leben".