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Eigentumswohnungen: Rolle des Hausverwalters

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Rubrik: Wohnen

 

Zuhause ist es doch am Schönsten – damit dies auch wirklich zutrifft, gehört die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, nach § 21, Abs. 5 des Wohnungseigentumsgesetzes, zu den wichtigsten Aufgaben des Hausverwalters.

Eigentumswohnungen: Rolle des Hausverwalters

© Falko Matte - Fotolia.com

Aufgaben des Hausverwalters

Der Hausverwalter ist somit verpflichtet, die Eigentümer über anfallende Instandsetzungen, Modernisierungen und Sanierungen zu informieren. Gleichzeitig ist es seine Pflicht, Modernisierungen zu planen und entsprechende Beschlüsse durch die Eigentümer in die Wege zu leiten, um den Wert der Wohnanlage zu bewahren.  

Sind Beschlüsse durch die Eigentümer gefasst, muss der Verwalter diese umgehend umsetzen. Ist das nicht der Fall und der Verwalter geht nachlässig mit Modernisierungen um, können Eigentümergemeinschaften ihn abberufen und somit den Verwaltervertrag vorzeitig kündigen.  

Probleme mit dem Hausverwalter?

Dennoch sollten Eigentümer im ersten Schritt das persönliche Gespräch suchen. Ist dieses nicht erfolgreich, können Eigentümer eine schriftliche und befristete Forderung stellen. Führt auch dies nicht weiter, ist es ratsam den Verwalter abzumahnen.  

Um gegebenenfalls vor Gericht bei einer Kündigung zu beweisen, dass das Vertrauensverhältnis gestört wurde, empfiehlt es sich, bereits vorher eine Abmahnung erteilt zu haben. In der Regel sollte diese innerhalb von zwei Wochen nach Verstoß erfolgen.

Mehr zum Thema: www.wohnen-im-eigentum.de.

Geld-Magazin.de, 11.02.2011


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