Sie befinden sich hier: Home > Lifestyle > Wohnen
Lifestyle > Wohnen

Wenn der Nachbar nicht mehr grüßt

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet.
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Wohnen

 

Quakende Frösche, überhängende Zweige und Früchte, Laubabfall und Samenflug - diese Begriffe haben bei Nachbarschaftsstreitigkeiten mittlerweile schon Sprichwörtlichkeit erreicht. Nicht immer muss eine solche Auseinandersetzung unter Nachbarn jedoch vor Gericht enden und damit hohe Kosten verursachen. Rechtzeitige Absprachen über anstehende Veränderungen im Garten können Konflikte verhindern und den Grundstein für eine gute und friedliche Nachbarschaft legen. Generell sollte sich jeder Grundstücksinhaber mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen befassen, bevor größere Arbeiten genommen werden.

Zwar kann grundsätzlich jeder Gartenbesitzer nach seinem Geschmack entscheiden, welche Art von Pflanzen oder Umzäunungen sein Grundstück zieren soll. Vor der Fertigstellung muss dennoch die Einhaltung bestimmter Grenzabstände berücksichtigt werden. Solche und ähnliche Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Grundstückseigentümern finden sich in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Länger, dem Baugesetzbuch und den individuellen Vorschriften und Richtlinien der Kommunen.

Privatrechtliche Regelungen

Sämtliche Bestimmungen dieser Art sind so genannte privatrechtliche Regelungen. Der Berechtigte muss selbst auf der Umsetzung der nachbarrechtlichen Bestimmungen bestehen und diese notfalls vor Gericht einfordern.

Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zu Ausnahmen sind zwischen den Nachbarn jedoch rechtlich zulässig. Von solchen Absprachen sollte daher im Vorfeld möglichst viel Gebrauch gemacht werden, um teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Verbindliche Regelungen

Es empfiehlt sich außerdem, bei den Gemeinden nach den örtlich gültigen öffentlich-rechtlichen Auflagen zu fragen. Diese sind im Gegensatz zu den oben genannten Bestimmungen für den Bauherrn unmittelbar verbindlich und ihre Einhaltung wird von den zuständigen Behörden überprüft. Unter Umständen enthalten auch die Bebauungspläne der Gemeinden Richtlinien zur Umzäunung, Grundstücksentwässerung, Pflanzung von heimischen Gehölzen, Farbgebung, zu verwendbare Materialien und anderen Dingen. Viele Gemeinden verfügen zudem über Baumschutzsatzungen, die das Roden von Gehölzen ab einer gewissen Größe untersagen. Im Zweifelsfall sollte man sich hierzu direkt bei der unteren Landespflegebehörde des Kreises oder der Stadt informieren.

Häufig bringen solche einfachen Anfragen sogar Vorteile, da viele Gemeinden spezielle Fördersätze für die Anlage von Fassaden und Dachbegrünungen, Versicherungsmulden und ähnliche ökologische Maßnahmen bereithalten.

"Unaufgeräumtes Aussehen"

Viele frischgebackene Naturgartenbesitzer stoßen auf die Kritik traditionell eingestellter Gärtner. Nachbarn stören sich häufig an dem "unaufgeräumten" Aussehen eines naturnah gestalteten Gartens, das zugegebenermaßen als etwas "wilder" bezeichnet werden muss. Ein häufiger Streitpunkt ist in diesem Zusammenhang auch die mögliche Einwirkung solcher Gärten auf Grundstücke in der Umgebung. Oft wird dabei besonders die Verbreitung von Unkrautsamen, sowie das Verwehen von Laubresten befürchtet.

Gesetzliche Regelungen zu derartigen Auseinandersetzungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den Abfallbeseitigungsgesetzen. Mittels dieser Grundlagen versuchen die Gerichte in Streitfällen zu klären, welche Auswirkungen ein Nachbar dulden muss und ob es sich um "unwesentliche, wesentliche oder ortsübliche Beeinträchtigungen" handelt. So werden die von Naturgärten ausgehenden "Beeinträchtigungen" in ländlichen Gebieten häufig viel eher geduldet als in der Stadt.

Leider kommt die Rechtssprechung dabei aber derzeit noch zu keinen einheitlichen Ergebnissen. Grundsätzlich kann man jedoch feststellen, dass sich die Akzeptanz ökologischer Gärten mittlerweile soweit durchgesetzt hat, dass kaum einem Naturgärtner noch gerichtliche Einschränkungen drohen.


Quelle: Nachbarrechtsgesetz für Rheinland-Pfalz


Immowelt LogoIdeales Haus gesucht? Oder die perfekte Wohnung? Kauf oder Miete? Hier finden Sie Ihre Traumimmobilie: