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So fordern Sie Erstattungen bei Flugverspätungen an

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Rubrik: Flüge

 

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Die Urlaubssaison ist in vollem Gange und damit hat der Airtraffic für Passagierflüge seinen Höhepunkt erreicht. Das bringt häufig viele verspätete und gestrichene Flüge mit sich, was die gute Stimmung und die Freude am Urlaub trüben kann. Doch laut EU-Regelungen können betroffene Passagiere eine finanzielle Entschädigung gegen die Airline beanspruchen.     

Um eine Entschädigung für die gescheiterte Flugreise zu bekommen, braucht der Reisende unbedingt eine juristische Unterstützung, so die SZ. Möchte man trotzdem alleine zurechtkommen, dann wird es schwerer. In den meisten Fällen verweigern die Fluggesellschaften die Auszahlung einer Entschädigung, ohne konkrete Begründung dafür zu erwähnen. Doch solche Antworten sind nur strategisch.

Welche Bedingungen müssen für einen Entschädigungsanspruch erfüllt werden?

Laut der EU-Verordnung von 2005 hat der Reisende Anspruch auf Rückzahlung, wenn der Flug eine Verspätung länger als drei Stunden hat, dieser auch ausfällt, oder der Passagier keinen Sitzplatz an Board bekommt. Die Entschädigungshöhe variiert von 250 bis 600 Euro pro Passagier je nach Entfernung.

Dienstleistungsunternehmen für Fluggastrechte bieten betroffenen Passagieren eine hilfreiche Unterstützung. Nach Einreichung einer schriftlichen Vollmacht wird der Auftraggeber komplett von der Agentur vertreten, auch im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gegen die Airline. Hat die Klage Erfolg, wird dem Reisenden nur eine Provision (25 % der auszuzahlenden Entschädigungssumme) abgebucht. Damit spart man auch zusätzliche Kosten für Anwälte und einen eventuellen Gerichtsprozess. Statistiken weisen in neun von zehn Fällen auf Erfolg vor. Trotzdem müssen Passagiere beachten, dass keine Entschädigungsansprüche bestehen, wenn die Fluggesellschaft die Umstände für den verspäteten oder ausgefallenen Flug nicht beeinflussen kann.


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