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Streik, Verspätung, Flugausfall - Ihre Rechte als Flugpassagier

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Rubrik: Flüge

 

Die Fluggesellschaft streikt, Ihr Flug ist wegen schlechtem Wetter verspätet oder fällt ganz aus - welche Rechte als Passagier haben Sie? Denn die hängen ganz von den jeweiligen Umständen ab. Gut zu wissen, denn der nächste Streik kommt bestimmt ...

Ihre Rechte beim Lufthansa Streik

Auch wenn die Lotsen nun ihren angekündigten Streik nicht durchführen. Zuletzt streikten ja immer wieder mal die Lufthansa-Piloten. Wenn Sie nicht vorsorglich umbuchen können bzw. bei avisiertem Streik auf Ihre Flugreise verzichten können, haben Sie folgende Rechte:

Verspätung

Bei einer Abflugverspätung von mindestens 2 Stunden muß die Fluglinie kostenlose Getränke zur Verfügung stellen, und auch kostenlose Telefonate / eMails ermöglichen.

Bei einer Abflugverspätung von mehr als 5 Stunden können Sie als Passagier von  der Reise zurücktreten, und sich den Ticketpreis erstatten lassen.

Ganz wichtig: Auch wenn schon vorher bekannt ist, dass gestreikt wird und mit Verspätungen zu rechnen ist - der Passagier muss pünktlich zur Check in-Zeit am Flughafen sein, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihn vorher über eine Verspätung / eine Absage informiert.

Flug fällt ganz aus

Auch hier gilt: wurden Sie vorab von Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluglinie informiert, dann können Sie nur Ihre Rechte nach EU-Recht geltend machen.

Sie haben Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung, dabei können Sie wählen zwischen

  • Erstattung der Flugscheinkosten für nicht zurückgelegte Strecken. Ist der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan sinnlos geworden, so wird auch der Flugpreis für bereits zurückgelegte Strecken erstattet, ggf. in Verbindung mit einem Rückflug zum ersten Abflugort,
  • anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt ,
  • anderweitiger Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes.

Im letzten Streik buchte die Lufthansa die Passagiere wenn möglich auf eigene LH-Flüge um, bzw.  tauschte in Bahntickets um. Das ist auch diesmal vorgesehen: Sie können entweder an den Check in-Automaten Ihr Etix-Ticket in einen Bahn-Reisegutschein umtauschen, oder direkt ein Bahnticket kaufen, und später mit Ihrem nicht genutzten Flugticket zur Erstattung einreichen. 

Während der Wartezeit haben Sie Anspruch auf:

  • Mahlzeiten und Getränke 
  • Möglichkeit zur Kommunikation in Form von zwei Emails, Telefonaten oder Faxen
  • Hotelunterbringung, wenn die anderweitige Beförderung erst am Folgetag stattfindet
  • ggf. Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung.

Wird der Flug kurzfristig annulliert und keine anderweitige Beförderung innerhalb einer festgesetzten Frist angeboten, so haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Deren Höhe berechnet sich aufgrund der Entfernung des Fluges.

  • 250 Euro bei Flügen bis 1500 km
  • 400 Euro bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1500 km und bei anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km
  • 600 Euro bei Flügen, die nicht unter die ersten beiden Kategorien fallen.

Allerdings besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn die Fluggesellschaft auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen die Annullierung nicht vermeiden konnte - z.B. politische Instabilität, unvorhergesehene Flugsicherheitsmängel (Achtung: technische Defekte fallen nicht darunter!), bestimmte Wetterbedingungen. 

 


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