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Achtung neue Heizkostenverordnung

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In diesen Wochen beginnen in vielen Wohnungseigentümergemeinschaften die neuen Abrechnungszeiträume. Oft müssen sie ab diesem Zeitpunkt eine andere Verteilung der Heizkosten einführen. Darauf weist der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum hin. Denn seit Anfang des Jahres gilt eine neue Heizkostenverordnung, an die sich auch Wohnungseigentümergemeinschaften halten müssen.

Foto: CO2 online

10. Juni 2009    Veränderungen bringt die Heizkostenverordnung vor allem für Wohnanlagen mit Baujahr vor 1994, die zwischenzeitlich nicht energetisch modernisiert wurden. Denn die neue Verordnung schreibt vor, dass in Gebäuden, die

  • die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllen,
  • in denen die Strangleitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind und
  • die mit einer Öl- oder Gasleitung versorgt werden,

der Verteilerschlüssel auf 30 Prozent Grundkosten zu 70 Prozent Verbrauchskosten umgestellt werden muss. Bisher wurden die Heiz- und Warmwasserkosten in diesen Häusern meist zu 50 Prozent nach der Fläche und zu 50 Prozent nach dem Verbrauch verteilt.

Die Gemeinschaft könne auch nicht einfach beschließen, die Heizkosten anders zu verteilen, so wohnen im eigentum. Denn § 3 der Heizkostenverordnung schreibe klar vor, dass sie auch auf Wohnungseigentum anzuwenden ist. Wörtlich heißt es: "Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf Wohnungseigentum anzuwenden unabhängig davon, ob durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer abweichende Bestimmungen über die Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser getroffen worden sind."

Allerdings werde in vielen Gemeinschaften oft nicht ganz eindeutig zu klären sein, ob sie zur Änderung des Verteilerschlüssels tatsächlich verpflichtet sind, warnt der Verein. Denn laut Verordnung ist der Schlüssel 50:50 weiterhin erlaubt, wenn die Leitungen für die Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind. "So werden sich in vielen Gemeinschaften die Geister darüber scheiden, ob in ihrem Haus die Leitungen nun "überwiegend" gedämmt oder ungedämmt sind", sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum.

"Wir raten dazu, im Zweifelsfall die Leitungen für die Wärmeverteilung in jedem Fall zu dämmen und danach die Heizkosten zu 70 Prozent verbrauchsabhängig abzurechnen", so Heinrich. "Mit dem Dämmen der Heizungs- und Warmwasserrohre lässt sich der Energieverbrauch deutlich senken und eine überwiegend verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist ein wichtiger Anreiz für jeden einzelnen zum sparsamen Umgang mit Energie."

 


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