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Alte Heizung - und nun?

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Rubrik: Strom / Gas / Heizung, Startseite

 

In Altbauwohnungen oder anderen älteren Gebäuden kann die Heizungsanlage im Laufe der Jahre sanierungsbedürftig geworden sein. Um hohe Kosten für die Modernisierung zu sparen, können Eigentümer auf das sogenannte Energiecontracting zurückgreifen.

Alte Heizung - und nun? © Digitalpress - Fotolia.com

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Energiecontracting ist ein neuartiges Geschäftsmodell zur Energieversorgung. Dabei handelt es sich um eine Dienstleistung zwischen einem Gebäudeeigentümer und einem Energielieferanten. Dieses Abkommen eignet sich vor allem bei Wohnungen oder anderen Einrichtungen mit veralteten Heizungsanlagen. Die Sanierung kann für Eigentümer ein hoher Kostenfaktor sein, der mit dem Energiecontracting unter Umständen minimiert werden kann.

Contracting-Anbieter übernehmen die Kosten für die Installation oder die Modernisierung einer neuen Heizungsanlage und die anschließende Verantwortung für die Instandhaltung. Der Eigentümer ist im Gegenzug dazu verpflichtet, sich über einen bestimmten Zeitraum an den Energielieferanten zu binden. Der Nutzen ist somit für beide deutlich sichtbar, der Eigentümer muss sich nicht um die Modernisierung kümmern und der Energielieferant hat einen langjährigen Kunden an sich gebunden.  

Vorsicht ist geboten  

Das Geschäftsmodell des Energiecontractings ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Die Vertragsbedingungen sind für Laien oft schwer nachzuvollziehen und können unter Umständen komplizierte Klauseln beinhalten. So sollten sich Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften nicht von günstigen Einstiegspreisen täuschen lassen. Die Vertragslaufzeiten, die Liefergrenzen sowie die Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten könnten nicht so attraktiv sein wie der Startpreis.  

Zudem sollten sich Interessierte vorab über den Verbleib der Heizung nach Beendigung des Vertrags absichern. In einigen Fällen wird diese nach Ende der Vertragslaufzeit und beim Wechsel zu einem anderen Energielieferanten wieder abgebaut.  

Tipp: Genügend Vorlauf einplanen  

Generell sollte eine Vorlaufzeit von etwa einem Jahr eingeplant werden, da verschiedene Angebote zu überprüfen sind und in der Regel vor dem Vertragsabschluss drei Eigentümerversammlungen abgehalten werden müssen.  

Geld-Magazin.de, 12.10.2010


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