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Altersvorsorge: Pensionskassen rentieren sich

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Rubrik: Aktuell

 

FINANZtest hat im aktuellen September-Heft Pensionskassen unter die Lupe genommen. Das Fazit vorweg: Mit einer Pensionskasse können Arbeitnehmer effektiv für das Alter vorsorgen. Die notwendigen Voraussetzungen: Der Arbeitgeber bietet diese Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge und wählt eine gute Kasse aus.

Denn bei gleicher Einzahlung schwanken die garantierten Renten der Anbieter erheblich.

Die Experten von FINANZtest haben einige Tipps für Sie zusammengestellt:

  • Förderung. Wenn Sie Teile Ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente stecken, sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Sie können so bis zu 2 544 Euro im Jahr investieren. Zusätzlich können Sie noch einmal 1 800 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge stecken. Dies lohnt sich vor allem, wenn Sie sehr viel verdienen und hohe Steuern zahlen. Sozialabgaben können Sie wegen Ihres hohen Einkommens über der Beitragsbemessungsgrenze ohnehin nicht mehr sparen.
  • Rendite. Ein Euro für die Firmenrente bringt Ihnen durch die Förderung bei gleicher Wertentwicklung mehr als die gleiche Einzahlung in eine private Rentenversicherung. Die Rechnung geht auf, obwohl Ihre Betriebsrente im Alter voll steuerpflichtig ist und Sie darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
  • Arbeitgeber. Erkundigen Sie sich, ob und wie viel Ihr Arbeitgeber zu einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung dazugeben würde. Viele Firmen steuern zumindest den Betrag bei, den sie selbst damit sparen. Denn auf die Vorsorgebeiträge aus dem Bruttogehalt muss auch der Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlen.
  • Jobwechsel. Ab 2005 begonnene Betriebsrenten per Pensionsfonds, -kasse oder Direktversicherung können Sie auf eine neue Firma übertragen. Das erleichtert die Fortführung einer Betriebsrente beim Jobwechsel. Vieles funktioniert auch durch freiwillige Absprachen oder branchenübergreifende Anbieter. Sie können die Rente aber auch stehenlassen und bei Ihrem neuen Arbeitgeber noch eine neue beginnen.
  • Invaliditätsschutz. In Betracht ziehen sollten Sie als Invaliditätsschutz nur eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Die kostet wenig und Ihre Betriebsrente wächst dann im Ernstfall weiter.
  • Elternzeit. Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit wegen Elternzeit unterbrechen, können Sie später wieder in die Betriebsrente einzahlen. Sie können während der Elternzeit auch privat weiter Beiträge leisten, dann aber ohne Steuervorteil.
  • Unterlagen. Lassen Sie sich alle Unterlagen zum Vorsorgevertrag geben, über die der Vertreter der Pensionskasse oder Ihr Arbeitgeber mit Ihnen spricht. Wichtig sind beispielsweise individuelle Berechnungen, die für Sie gemacht werden. Diese können bei Streitigkeiten um Ansprüche später wichtige Beweisstücke sein.

Und hier geht es zu Testergebnis - bester Anbieter war übrigens die Swiss Life PK.


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