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Die optimale Lohnsteuerklasse nach der Heirat

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Nach einer Heirat können Ehepaare wählen, ob Sie weiterhin eine getrennte oder eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. In aller Regel fällt eine gemeinsame Veranlagung günstiger aus. Insbesondere dann, wenn das Paar die jeweils günstigste Lohnsteuerklasse wählt. Auch wenn niemand nur wegen der Steuerermäßigung heiratet, sollte man diese Möglichkeit auf alle Fälle nutzen.

Die optimale Lohnsteuerklasse nach der Heirat © Doc RaBe - Fotolia.com

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Falsche Lohnsteuerklasse kann teuer werden

Welche Kombination man wählt, hat nicht nur Einfluss auf das jeweilige Nettoeinkommen, sondern man legt damit auch fest, wie viel Geld ein Partner bekommt, wenn er beispielsweise länger krank ist, arbeitslos wird oder in Mutterschaftsurlaub geht. Die Höhe der in diesem Falle gezahlten Leistungen hängt immer vom monatlichen Nettoeinkommen ab. Bei einer falschen Wahl kann der betreffende Partner unter Umständen eine Menge Geld verlieren. Deshalb sollte man diese Situationen nicht vergessen, wenn man nach der Heirat die Lohnsteuerklassen umstellt. Je nach Bruttolohn, den ein Partner verdient ist für Ehepaare die Steuerklassen III und V oder für beide die Steuerklasse IV günstiger.

Die richtige Kombination der Steuerklassen finden

Im Prinzip gibt es drei denkbare Kombinationen betreffs der jeweiligen Bruttogehälter. Für den Fall, dass nur einer der Ehepartner berufstätig ist, sollt dieser auf alle Fälle die günstigere Lohnsteuerklasse III wählen. Verdienen beide Partner in etwa gleich, empfiehlt sich für beide die Lohnsteuerklasse IV zu nehmen. Somit verhindert man, dass bei Abgabe der Steuererklärung noch Steuern nachbezahlt werden müssen. Beträgt der Anteil eines Partners mehr als 60 Prozent des gesamten Einkommens, dann wählt dieser am besten die Steuerklasse III und der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen nimmt die Steuerklasse V, welche die höchste Besteuerung hat.

Was bewirkt die Lohnsteuerklasse bei Arbeitspausen?

Verliert nach der Heirat einer der beiden Ehepartner seinen Arbeitsplatz oder wird länger krank, dann erhält er mit der Lohnsteuerklasse III die höchste Auszahlung. Die geringsten Einnahmen werden mit der Steuerklasse V erzielt. So erhält zum Beispiel ein verheirateter Mann mit einem vorherigen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro und der Lohnsteuerklasse III ein Arbeitslosengeld von 246,75 Euro pro Woche. Dagegen beträgt dieses mit Lohnsteuerklasse IV nur 203,62 Euro und mit der Klasse V sogar lediglich 145,60 Euro pro Woche. Für die Höhe des Arbeitslosengeldes zählt immer die Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Jahres Gültigkeit hatte. Bringt der Wechsel der Steuerklasse nicht nur ein höheres Arbeitslosengeld, sondern wirkt sich auch positiv auf die Steuern aus, dann erlaubt die Arbeitsagentur einen Wechsel der Lohnsteuerklasse auch innerhalb des Jahres.

Geld-Magazin.de, 19.12.2011


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